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SOKA-Bau bei Elektroinstallation und Elektromontage: Ist Ihr Betrieb beitragspflichtig?
Sie betreiben einen Betrieb für Elektroinstallation, führen Elektromontagen aus oder verlegen elektrische Leitungen und haben Post von der SOKA-Bau erhalten? Dann sollte zunächst geklärt werden, welche Arbeiten Ihr Betrieb tatsächlich ausführt und auf welcher Grundlage Beiträge verlangt werden. Die Bezeichnung „Elektrobetrieb“ beantwortet die Frage ebenso wenig wie die Tatsache, dass Ihre Mitarbeiter auf Baustellen arbeiten.
Die Ausnahme für das Elektrohandwerk
Der Tarifvertrag über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe (VTV) enthält eine Ausnahme von der SOKA-Bau-Beitragspflicht für das Gewerbe der Elektroinstallation. Zugleich sieht er eine Rückausnahme für bestimmte Tätigkeiten vor (§ 1 Abs. 2 Abschn. VII Nr. 12 VTV). Deshalb muss die konkrete betriebliche Tätigkeit geprüft werden.
Welche Elektroarbeiten führt Ihr Unternehmen aus?
Für die Prüfung bitten wir Sie insbesondere um eine Beschreibung dieser Bereiche:
- Elektroinstallation in Gebäuden und Anschlussarbeiten
- Kabelverlegung, Kabelzug und Montage von Leitungswegen
- Datenverkabelung, Netzwerktechnik und Glasfasermontage
- Installation von PV-Anlagen, Batteriespeichern oder Wallboxen
- Montage von Wärmepumpen, Heizungsbau und SHK
- Arbeiten an Unterkonstruktionen, Fundamenten, Durchbrüchen und Kabelgräben
Sinnvoll sind Auftragsbeispiele, aus denen die Arbeitsteilung mit anderen Unternehmen hervorgeht. Wer verlegt Leitungen, wer stellt die Trasse her und wer prüft oder nimmt die Anlage in Betrieb?
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Fachliche Anleitung nachvollziehbar darstellen
Bei Tätigkeiten, die sowohl einem Baugewerk als auch einem ausgenommenen Fachgewerk zuzuordnen sind, spielt die tatsächliche fachliche Anleitung eine wichtige Rolle. Das Bundesarbeitsgericht hat für einen Lüftungsbaubetrieb erläutert, dass auch ein entsprechend qualifizierter Geschäftsführer die Arbeiten anleiten kann; ausgebildete Facharbeiter müssen nicht sämtliche Arbeiten selbst ausführen (BAG, 28.04.2021 – 10 AZR 34/19, Rn. 25–28). Diese Grundsätze sind bei der Prüfung eines anderen Fachgewerks auf den jeweiligen Sachverhalt anzuwenden.
SOKA-Bau fordert Beiträge von Ihrem Elektrofachbetrieb?
Wir prüfen die Tätigkeitsverteilung, die fachlichen Qualifikationen und die vorliegenden Forderungen. Teilen Sie uns mit, welche Elektro- und Montagearbeiten Sie ausführen und welche Frist die SOKA-Bau gesetzt hat. So lässt sich gezielt klären, welche Argumente für Ihren Betrieb tragen.

