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SOKA-Bau bei Wärmepumpen-Montage: Was gilt für Heizungsbauer und Montagebetriebe?

Ihr Unter­neh­men instal­liert Wär­me­pum­pen, tauscht Hei­zungs­an­la­gen aus oder mon­tiert Außen­ge­rä­te als Nach­un­ter­neh­mer? Wenn die SOKA-Bau Bei­trä­ge ver­langt, muss die kon­kre­te Leis­tung unter­sucht wer­den, denn „Wär­me­pum­pen­mon­ta­ge“ beschreibt die Anla­ge, sagt aber noch nicht genau, wel­che Arbei­ten Ihre Mit­ar­bei­ter ausführen.

Heizungsbau und SHK: Eine Ausnahme kommt in Betracht

§ 1 Abs. 2 Abschn. VII Nr. 12 VTV ent­hält unter ande­rem Aus­nah­men für Installations‑, Hei­zungs­bau- und Elek­tro­ge­wer­ke. Bestimm­te bau­li­che Arbei­ten kön­nen die­se Aus­nah­men wie­der­um begrenzen.

Das Bun­des­ar­beits­ge­richt (BAG) berück­sich­tigt die Zusam­men­fas­sung zum Instal­la­teur- und Hei­zungs­bau­erge­wer­be. Tätig­kei­ten des Gas- und Was­ser­in­stal­la­ti­ons­ge­wer­bes sowie des Hei­zungs- und Lüf­tungs­bau­erge­wer­bes müs­sen des­halb nicht wie ver­schie­de­ne Aus­nah­me­ge­wer­ke behan­delt wer­den (BAG, 15.06.2011 – 10 AZR 861/09, Rn. 26). Die­se all­ge­mei­ne Abgren­zungs­re­gel ist ein Aus­gangs­punkt für die Prü­fung eines SHK-Betriebs; das Urteil ent­schied aller­dings kei­nen Wärmepumpenfall.

Welche Wärmepumpenarbeiten führen Sie aus?

Für die Bera­tung unter­schei­den wir insbesondere:

  • Auf­stel­len und Befes­ti­gen von Außen- und Innengeräten
  • Ver­le­gen und Anschlie­ßen von Hei­zungs­lei­tun­gen
  • Ein­bin­dung in die vor­han­de­ne Hei­zungs­an­la­ge
  • Arbei­ten an Käl­te­mit­tel­lei­tun­gen
  • Elek­tro­an­schluss, Steue­rung und Inbe­trieb­nah­me
  • Her­stel­lung von Fun­da­men­ten, Durch­brü­chen oder Gräben
  • Boh­run­gen und Arbei­ten für Erd­wär­me­sys­te­me

Tei­len Sie uns mit, wel­che die­ser Leis­tun­gen Ihr Betrieb selbst aus­führt und wel­che Sie an ande­re Unter­neh­men ver­ge­ben. So las­sen sich die Arbei­ten Ihrer Mit­ar­bei­ter sach­ge­recht beschreiben.

AME­THYST-Check zur Prü­fung Ihrer Beitragspflicht

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Fachliche Leitung und reine Montage-Nachunternehmer

Ein Auf­trag zum Auf­stel­len eines Außen­ge­räts ist anders auf­zu­ar­bei­ten als eine voll­stän­di­ge Hei­zungs­in­stal­la­ti­on. Für rei­ne Mon­ta­ge­be­trie­be inter­es­sie­ren uns des­halb beson­ders der Leis­tungs­um­fang, die Qua­li­fi­ka­ti­on der Ver­ant­wort­li­chen und die kon­kre­te Anlei­tung vor Ort. Her­stel­ler­un­ter­wei­sun­gen, beruf­li­che Aus­bil­dung und hand­werks­recht­li­che Berech­ti­gun­gen soll­ten getrennt doku­men­tiert werden.

Wärmepumpen zusammen mit Photovoltaik

Bei einem Unter­neh­men mit bei­den Tätig­keits­be­rei­chen (Wär­me­pum­pen und PV-Mon­ta­ge) prü­fen wir die Arbeits­ver­tei­lung und die Betriebs­or­ga­ni­sa­ti­on. Elek­tro- und SHK-Leis­tun­gen dür­fen nicht allein unter dem Ober­be­griff „Ener­gie­tech­nik“ zusam­men­ge­fasst wer­den. Gleich­zei­tig soll­te eine orga­ni­sa­to­ri­sche Ände­rung erst nach Prü­fung der tat­säch­li­chen und tarif­li­chen Vor­aus­set­zun­gen erwo­gen werden.

Wir prüfen Ihre SOKA-Forderung bei Wärmepumpenmontage

Wir bera­ten Hei­zungs­bau­er, SHK-Unter­neh­men, Elek­tro­fach­be­trie­be und Mon­ta­ge­un­ter­neh­men bei For­de­run­gen der SOKA-Bau.

Sen­den Sie und das Schrei­ben der SOKA-Bau und beschrei­ben Sie Ihre Wär­me­pum­pen­ar­bei­ten. Wir prü­fen die mög­li­chen Aus­nah­men und Ihre Unter­la­gen für eine belast­ba­re und indi­vi­du­ell zuge­schnit­te­ne Ver­tei­di­gung.

Unsere Dienstleistungen auf einen Blick

  • Prü­fung der Bei­trags­pflicht zur SOKA-Bau für Ihren Betrieb
  • Prü­fung von Bei­­trags- und Ver­an­la­gungs­be­schei­den der SOKA-Bau
  • Prü­fung, ob Bei­trags­än­de­run­gen für Ver­gan­gen­heit und Zukunft mög­lich oder zuläs­sig sind
  • Ver­fah­ren gegen die SOKA-Bau: Beant­wor­tung des „Fra­ge­bo­gens”, Wider­spruch gegen Mahn­be­schei­de sowie Klageverfahren
  • Ver­tre­tung vor allen Arbeits­ge­rich­ten bis hin zum Bundesarbeitsgericht