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SOKA-Bau bei Wärmepumpen-Montage: Was gilt für Heizungsbauer und Montagebetriebe?
Ihr Unternehmen installiert Wärmepumpen, tauscht Heizungsanlagen aus oder montiert Außengeräte als Nachunternehmer? Wenn die SOKA-Bau Beiträge verlangt, muss die konkrete Leistung untersucht werden, denn „Wärmepumpenmontage“ beschreibt die Anlage, sagt aber noch nicht genau, welche Arbeiten Ihre Mitarbeiter ausführen.
Heizungsbau und SHK: Eine Ausnahme kommt in Betracht
§ 1 Abs. 2 Abschn. VII Nr. 12 VTV enthält unter anderem Ausnahmen für Installations‑, Heizungsbau- und Elektrogewerke. Bestimmte bauliche Arbeiten können diese Ausnahmen wiederum begrenzen.
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) berücksichtigt die Zusammenfassung zum Installateur- und Heizungsbauergewerbe. Tätigkeiten des Gas- und Wasserinstallationsgewerbes sowie des Heizungs- und Lüftungsbauergewerbes müssen deshalb nicht wie verschiedene Ausnahmegewerke behandelt werden (BAG, 15.06.2011 – 10 AZR 861/09, Rn. 26). Diese allgemeine Abgrenzungsregel ist ein Ausgangspunkt für die Prüfung eines SHK-Betriebs; das Urteil entschied allerdings keinen Wärmepumpenfall.
Welche Wärmepumpenarbeiten führen Sie aus?
Für die Beratung unterscheiden wir insbesondere:
- Aufstellen und Befestigen von Außen- und Innengeräten
- Verlegen und Anschließen von Heizungsleitungen
- Einbindung in die vorhandene Heizungsanlage
- Arbeiten an Kältemittelleitungen
- Elektroanschluss, Steuerung und Inbetriebnahme
- Herstellung von Fundamenten, Durchbrüchen oder Gräben
- Bohrungen und Arbeiten für Erdwärmesysteme
Teilen Sie uns mit, welche dieser Leistungen Ihr Betrieb selbst ausführt und welche Sie an andere Unternehmen vergeben. So lassen sich die Arbeiten Ihrer Mitarbeiter sachgerecht beschreiben.
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Fachliche Leitung und reine Montage-Nachunternehmer
Ein Auftrag zum Aufstellen eines Außengeräts ist anders aufzuarbeiten als eine vollständige Heizungsinstallation. Für reine Montagebetriebe interessieren uns deshalb besonders der Leistungsumfang, die Qualifikation der Verantwortlichen und die konkrete Anleitung vor Ort. Herstellerunterweisungen, berufliche Ausbildung und handwerksrechtliche Berechtigungen sollten getrennt dokumentiert werden.
Wärmepumpen zusammen mit Photovoltaik
Bei einem Unternehmen mit beiden Tätigkeitsbereichen (Wärmepumpen und PV-Montage) prüfen wir die Arbeitsverteilung und die Betriebsorganisation. Elektro- und SHK-Leistungen dürfen nicht allein unter dem Oberbegriff „Energietechnik“ zusammengefasst werden. Gleichzeitig sollte eine organisatorische Änderung erst nach Prüfung der tatsächlichen und tariflichen Voraussetzungen erwogen werden.
Wir prüfen Ihre SOKA-Forderung bei Wärmepumpenmontage
Wir beraten Heizungsbauer, SHK-Unternehmen, Elektrofachbetriebe und Montageunternehmen bei Forderungen der SOKA-Bau.
Senden Sie und das Schreiben der SOKA-Bau und beschreiben Sie Ihre Wärmepumpenarbeiten. Wir prüfen die möglichen Ausnahmen und Ihre Unterlagen für eine belastbare und individuell zugeschnittene Verteidigung.
Unsere Dienstleistungen auf einen Blick
- Prüfung der Beitragspflicht zur SOKA-Bau für Ihren Betrieb
- Prüfung von Beitrags- und Veranlagungsbescheiden der SOKA-Bau
- Prüfung, ob Beitragsänderungen für Vergangenheit und Zukunft möglich oder zulässig sind
- Verfahren gegen die SOKA-Bau: Beantwortung des „Fragebogens”, Widerspruch gegen Mahnbescheide sowie Klageverfahren
- Vertretung vor allen Arbeitsgerichten bis hin zum Bundesarbeitsgericht

