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AMETHYST - Ihre Rechtsanwälte gegen Forderungen der SOKA-Bau
Mahnbescheid oder Klage der SOKA-Bau erhalten?
Wir verteidigen Ihr Unternehmen gegen unberechtigte Forderungen
Sie haben Post von der SOKA-Bau erhalten – einen Mahnbescheid, Beitragsbescheid oder bereits eine Klage? Dann geht es meist um erhebliche Beträge, kurze Fristen und das Risiko der Zwangsvollstreckung.
AMETHYST Rechtsanwälte ist auf Auseinandersetzungen mit der SOKA-Bau spezialisiert. Wir prüfen Ihre Beitragspflicht, verteidigen Sie gegen unberechtigte Forderungen und vertreten Ihr Unternehmen bundesweit vor Gericht - bis zum Bundesarbeitsgericht.
Ihr Problem: SOKA-Bau fordert Beiträge – oft mit hohem Druck
Viele Unternehmen werden von der SOKA-Bau überraschend in Anspruch genommen. Typische Konstellationen sind:
- Mahnbescheid der SOKA-Bau / ULAK
- Klage vor den Arbeitsgerichten Wiesbaden oder Berlin
- Beitragsbescheid oder Nachforderungen für mehrere Jahre
- Fragebogen zur Beitragspflicht und „Baulastigkeit“ des Betriebs
- Androhung von Zwangsvollstreckung oder Säumniszuschlägen
Die Vorwürfe lauten regelmäßig:
Ihr Betrieb sei „baulastig“, falle in den Geltungsbereich des VTV-Bau und müsse Beiträge zur SOKA-Bau zahlen – häufig rückwirkend über mehrere Jahre.
Ohne rechtzeitiges und gezieltes Vorgehen drohen:
- rechtskräftige Titel und Vollstreckung,
- erhebliche Nachzahlungen und Zinsen,
- Belastungen, die für kleinere und mittlere Betriebe existenzbedrohend sein können.
Warum Sie hier richtig sind: Spezialisierte Rechtsanwälte für SOKA-Bau
Wir beraten und vertreten seit Jahren bundesweit Unternehmen im Umgang mit der SOKA-Bau. Unser Fokus liegt insbesondere auf:
- Mahnbescheiden der SOKA-Bau / ULAK
- Klageverfahren vor den Arbeitsgerichten Wiesbaden und Berlin
- Berufungen vor den Landesarbeitsgerichten (Hessen, Berlin-Brandenburg)
- Revisionsverfahren vor dem Bundesarbeitsgericht
- Beitragsbescheiden, Verjährung und Rückforderungen
- Streit über den Geltungsbereich des VTV-Bau (Beitragspflicht ja/nein)
Dabei kennen wir nicht nur die Rechtsprechung, sondern auch die typische Vorgehensweise der SOKA-Bau – und die praktischen Schwachstellen in vielen Forderungen.

Mahnbescheid der SOKA-Bau erhalten? – So sollten Sie reagieren
Ein Mahnbescheid ist kein „formaler Hinweis“, sondern der Einstieg in ein gerichtliches Verfahren. Entscheidend ist:
- Frist: Beim arbeitsgerichtlichen Mahnbescheid gilt eine sehr kurze Widerspruchsfrist.
- Ohne Widerspruch: Der Anspruch wird rechtskräftig – spätere Einwendungen sind praktisch ausgeschlossen.
- Mit Widerspruch: Es kommt zum Klageverfahren, in dem wir Ihre Verteidigung umfassend aufbauen.
Wir prüfen für Sie:
- ob Ihr Betrieb überhaupt unter den VTV-Bau fällt (Beitragspflicht),
- ob und in welchem Umfang die Beitragsforderung nachvollziehbar ist,
- ob Verjährung eingetreten ist,
- ob der Mahnantrag formale Fehler enthält (Parteibezeichnung, Zeiträume, Summen etc.).

Klage der SOKA-Bau – verteidigen statt nur „zahlen oder verhandeln“
Wird Widerspruch gegen den Mahnbescheid eingelegt oder hat die SOKA-Bau direkt Klage erhoben, ist ausschließlich zuständig:
- das Arbeitsgericht Wiesbaden (alte Bundesländer) oder
- das Arbeitsgericht Berlin (neue Bundesländer und Berlin).
Im Klageverfahren stellt sich im Wesentlichen:
Ist Ihr Betrieb überhaupt beitragspflichtig?
- Fällt Ihr Unternehmen in den betrieblichen Geltungsbereich des VTV-Bau?
- Liegen tatsächlich überwiegend baugewerbliche Tätigkeiten vor?
- Handelt es sich um Grenzfälle (Metall, Anlagenbau, Montage, Galabau, Mischbetriebe, andere Sozialkassen)?
Falls ja: Ist die Höhe der Forderung gerechtfertigt?
- Stimmen Zeiträume, Lohnsummen und Mitarbeiterzahlen?
- Sind Abgrenzungen (z. B. kaufmännische Angestellte, Verwaltung, Nicht-Bau-Tätigkeiten) korrekt?
- Sind Teile der Forderung bereits verjährt?
Weil die SOKA-Bau prozessual einige Beweiserleichterungen genießt, kommt es entscheidend darauf an, Ihre betrieblichen Verhältnisse sauber und strukturiert darzustellen. Wir unterstützen Sie bei genau dieser Aufbereitung.
Beitragspflicht nach VTV-Bau: Grenzfälle und falsche Zuordnungen
Viele Verfahren drehen sich um die Frage, ob ein Betrieb überhaupt als „Baubetrieb“ im Sinne des VTV-Bau anzusehen ist. Häufig betroffen sind:
- metallverarbeitende Produktionsbetriebe,
- Montage- und Anlagenbaubetriebe,
- Unternehmen mit Bau-nahen Dienstleistungen,
- Mischbetriebe mit verschiedenen Gewerken,
- Betriebe, die zugleich anderen Sozialkassen zugeordnet sein könnten.
Schon die falsche Einordnung Ihres Kerngeschäfts kann zu jahrelangen, hohen Beitragsforderungen führen. Wir prüfen, ob die SOKA-Bau Ihren Betrieb zu Recht in Anspruch nimmt – oder ob der Geltungsbereich des VTV-Bau tatsächlich nicht eröffnet ist.
Unsere Leistungen rund um SOKA-Bau, Mahnbescheid und Klage
Erste rechtliche Einschätzung und Bescheidprüfung
- Sichtung von Mahnbescheid, Klageschrift, Beitrags- oder Prüfbescheiden
- Erste Einschätzung zu Beitragspflicht, Erfolgsaussichten und Risiken
- Klärung, welche Schritte sofort erforderlich sind (insbesondere Fristen)
Widerspruch, Einspruch und Klageerwiderung
- fristgerechter Widerspruch gegen Mahnbescheid / Einspruch gegen Vollstreckungsbescheid
- Ausarbeitung der Klageerwiderung
- Darlegung der betrieblichen Strukturen, Tätigkeiten und Lohnsummen
Prozessführung und Verhandlungen
- Vertretung vor den Arbeitsgerichten Wiesbaden und Berlin
- Berufungen vor den Landesarbeitsgerichten Berlin-Brandenburg und Hessen
- Revisionsverfahren vor dem Bundesarbeitsgericht
- taktische Verhandlungsführung mit der SOKA-Bau (z. B. Vergleiche, Reduktion der Forderung)
Strategische Beratung
- Bewertung von Verjährungsfragen
- Strukturierung und Dokumentation von Tätigkeiten und Lohnsummen für zukünftige Verfahren
- langfristige Risiko- und Kostenminimierung im Umgang mit der SOKA-Bau
So läuft die Zusammenarbeit mit uns ab
Unterlagen zusenden
Sie übermitteln uns Mahnbescheid, Klageschrift, Bescheide und – soweit vorhanden – bereits vorhandene Schreiben der SOKA-Bau.
Juristische Bewertung
Wir prüfen Fristen, Beitragspflicht, Verfahrensstand und mögliche Verteidigungslinien und besprechen mit Ihnen, welche Optionen bestehen.
Konsequente Vertretung
Wir übernehmen Widerspruch, Klageerwiderung, Verhandlungen und Prozessführung – Sie gewinnen Zeit und Rechtssicherheit.
Für wen wir arbeiten
Wir vertreten bundesweit insbesondere:
- kleine und mittelständische Betriebe,
- Familienunternehmen,
- Produktions- und Montagebetriebe,
- Handwerksbetriebe und Bauunternehmen,
- Dienstleister mit Bau-nahen Tätigkeiten,
- Unternehmen mit Mischbetrieben und komplexen Strukturen.
Ob Erstkontakt mit der SOKA-Bau oder laufendes Klageverfahren: Sie können sich jederzeit an uns wenden – auch kurzfristig, wenn Fristen laufen.
Ihr nächster Schritt
Wenn Sie einen Mahnbescheid, eine Klage oder einen Beitragsbescheid der SOKA-Bau erhalten haben, warten Sie nicht ab.
- Prüfen Sie nicht „auf eigene Faust“,
- zahlen Sie nicht vorschnell,
- ignorieren Sie keine gerichtlichen Schreiben.
Kontaktieren Sie uns und lassen Sie Ihre Situation rechtlich prüfen. Wir zeigen Ihnen klar und verständlich auf,
- ob eine Beitragspflicht besteht,
- ob und in welchem Umfang sich die Forderung abwehren oder reduzieren lässt,
- und welche Strategie für Ihr Unternehmen sinnvoll ist.
Unsere Leistungen im Überblick
- Beiträge: Wir vertreten Sie bei Mahnbescheiden und Klagen gegen die SOKA-Bau.
- Wir beraten ausländische Unternehmen, die Bauleistungen in Deutschland erbringen und damit der Beitragspflicht zur SOKA-Bau unterfallen können.
- Wir helfen mit unserer Expertise bei Beitragsforderungen gegen Unternehmen der Arbeitnehmerüberlassung.
- Wir unterstützen und vertreten Sie bei Haftungsfragen in Folge von Beitragsstreitigkeiten.
- Falls möglich, setzen für Sie Rückzahlungsansprüche durch.
- Wir erstellen Gutachten für Konzerne und Unternehmen zur Frage, ob bestimmte baunahe Leistungen eine Beitragspflicht auslösen könnten.