SOKA Rechtsanwalt

Ihre Rechtsberater zur SOKA Bau

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Jörg Hennig - AMETHYST Rechtsanwälte

Jörg Hen­nig

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Anika Nadler - AMETHYST Rechtsanwälte

Ani­ka Nadler

Recht­san­wältiN

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AMETHYST - Ihre Rechtsanwälte gegen Forderungen der SOKA-Bau

Mahnbescheid oder Klage der SOKA-Bau erhalten?

Wir verteidigen Ihr Unternehmen gegen unberechtigte Forderungen

Sie haben Post von der SOKA-Bau erhalten – einen Mahnbescheid, Beitragsbescheid oder bereits eine Klage? Dann geht es meist um erhebliche Beträge, kurze Fristen und das Risiko der Zwangsvollstreckung.

AMETHYST Rechtsanwälte ist auf Auseinandersetzungen mit der SOKA-Bau spezialisiert. Wir prüfen Ihre Beitragspflicht, verteidigen Sie gegen unberechtigte Forderungen und vertreten Ihr Unternehmen bundesweit vor Gericht - bis zum Bundesarbeitsgericht.

Ihr Problem: SOKA-Bau fordert Beiträge – oft mit hohem Druck

Viele Unternehmen werden von der SOKA-Bau überraschend in Anspruch genommen. Typische Konstellationen sind:

  • Mahnbescheid der SOKA-Bau / ULAK
  • Klage vor den Arbeitsgerichten Wiesbaden oder Berlin
  • Beitragsbescheid oder Nachforderungen für mehrere Jahre
  • Fragebogen zur Beitragspflicht und „Baulastigkeit“ des Betriebs
  • Androhung von Zwangsvollstreckung oder Säumniszuschlägen

Die Vorwürfe lauten regelmäßig:

Ihr Betrieb sei „baulastig“, falle in den Geltungsbereich des VTV-Bau und müsse Beiträge zur SOKA-Bau zahlen – häufig rückwirkend über mehrere Jahre.

Ohne rechtzeitiges und gezieltes Vorgehen drohen:

  • rechtskräftige Titel und Vollstreckung,
  • erhebliche Nachzahlungen und Zinsen,
  • Belastungen, die für kleinere und mittlere Betriebe existenzbedrohend sein können.

Warum Sie hier richtig sind: Spezialisierte Rechtsanwälte für SOKA-Bau

Wir beraten und vertreten seit Jahren bundesweit Unternehmen im Umgang mit der SOKA-Bau. Unser Fokus liegt insbesondere auf:

  • Mahnbescheiden der SOKA-Bau / ULAK
  • Klageverfahren vor den Arbeitsgerichten Wiesbaden und Berlin
  • Berufungen vor den Landesarbeitsgerichten (Hessen, Berlin-Brandenburg)
  • Revisionsverfahren vor dem Bundesarbeitsgericht
  • Beitragsbescheiden, Verjährung und Rückforderungen
  • Streit über den Geltungsbereich des VTV-Bau (Beitragspflicht ja/nein)

Dabei kennen wir nicht nur die Rechtsprechung, sondern auch die typische Vorgehensweise der SOKA-Bau – und die praktischen Schwachstellen in vielen Forderungen.

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Mahnbescheid der SOKA-Bau erhalten? – So sollten Sie reagieren

Ein Mahnbescheid ist kein „formaler Hinweis“, sondern der Einstieg in ein gerichtliches Verfahren. Entscheidend ist:

  • Frist: Beim arbeitsgerichtlichen Mahnbescheid gilt eine sehr kurze Widerspruchsfrist.
  • Ohne Widerspruch: Der Anspruch wird rechtskräftig – spätere Einwendungen sind praktisch ausgeschlossen.
  • Mit Widerspruch: Es kommt zum Klageverfahren, in dem wir Ihre Verteidigung umfassend aufbauen.

Wir prüfen für Sie:

  • ob Ihr Betrieb überhaupt unter den VTV-Bau fällt (Beitragspflicht),
  • ob und in welchem Umfang die Beitragsforderung nachvollziehbar ist,
  • ob Verjährung eingetreten ist,
  • ob der Mahnantrag formale Fehler enthält (Parteibezeichnung, Zeiträume, Summen etc.).

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Klage der SOKA-Bau – verteidigen statt nur „zahlen oder verhandeln“

Wird Widerspruch gegen den Mahnbescheid eingelegt oder hat die SOKA-Bau direkt Klage erhoben, ist ausschließlich zuständig:

  • das Arbeitsgericht Wiesbaden (alte Bundesländer) oder
  • das Arbeitsgericht Berlin (neue Bundesländer und Berlin).

Im Klageverfahren stellt sich im Wesentlichen:

Ist Ihr Betrieb überhaupt beitragspflichtig?

  • Fällt Ihr Unternehmen in den betrieblichen Geltungsbereich des VTV-Bau?
  • Liegen tatsächlich überwiegend baugewerbliche Tätigkeiten vor?
  • Handelt es sich um Grenzfälle (Metall, Anlagenbau, Montage, Galabau, Mischbetriebe, andere Sozialkassen)?

Falls ja: Ist die Höhe der Forderung gerechtfertigt?

  • Stimmen Zeiträume, Lohnsummen und Mitarbeiterzahlen?
  • Sind Abgrenzungen (z. B. kaufmännische Angestellte, Verwaltung, Nicht-Bau-Tätigkeiten) korrekt?
  • Sind Teile der Forderung bereits verjährt?

Weil die SOKA-Bau prozessual einige Beweiserleichterungen genießt, kommt es entscheidend darauf an, Ihre betrieblichen Verhältnisse sauber und strukturiert darzustellen. Wir unterstützen Sie bei genau dieser Aufbereitung.

Beitragspflicht nach VTV-Bau: Grenzfälle und falsche Zuordnungen

Viele Verfahren drehen sich um die Frage, ob ein Betrieb überhaupt als „Baubetrieb“ im Sinne des VTV-Bau anzusehen ist. Häufig betroffen sind:

  • metallverarbeitende Produktionsbetriebe,
  • Montage- und Anlagenbaubetriebe,
  • Unternehmen mit Bau-nahen Dienstleistungen,
  • Mischbetriebe mit verschiedenen Gewerken,
  • Betriebe, die zugleich anderen Sozialkassen zugeordnet sein könnten.

Schon die falsche Einordnung Ihres Kerngeschäfts kann zu jahrelangen, hohen Beitragsforderungen führen. Wir prüfen, ob die SOKA-Bau Ihren Betrieb zu Recht in Anspruch nimmt – oder ob der Geltungsbereich des VTV-Bau tatsächlich nicht eröffnet ist.

Unsere Leistungen rund um SOKA-Bau, Mahnbescheid und Klage

Erste rechtliche Einschätzung und Bescheidprüfung

  • Sichtung von Mahnbescheid, Klageschrift, Beitrags- oder Prüfbescheiden
  • Erste Einschätzung zu Beitragspflicht, Erfolgsaussichten und Risiken
  • Klärung, welche Schritte sofort erforderlich sind (insbesondere Fristen)

Widerspruch, Einspruch und Klageerwiderung

  • fristgerechter Widerspruch gegen Mahnbescheid / Einspruch gegen Vollstreckungsbescheid
  • Ausarbeitung der Klageerwiderung
  • Darlegung der betrieblichen Strukturen, Tätigkeiten und Lohnsummen

Prozessführung und Verhandlungen

  • Vertretung vor den Arbeitsgerichten Wiesbaden und Berlin
  • Berufungen vor den Landesarbeitsgerichten Berlin-Brandenburg und Hessen
  • Revisionsverfahren vor dem Bundesarbeitsgericht
  • taktische Verhandlungsführung mit der SOKA-Bau (z. B. Vergleiche, Reduktion der Forderung)

Strategische Beratung

  • Bewertung von Verjährungsfragen
  • Strukturierung und Dokumentation von Tätigkeiten und Lohnsummen für zukünftige Verfahren
  • langfristige Risiko- und Kostenminimierung im Umgang mit der SOKA-Bau

So läuft die Zusammenarbeit mit uns ab

Unterlagen zusenden
Sie übermitteln uns Mahnbescheid, Klageschrift, Bescheide und – soweit vorhanden – bereits vorhandene Schreiben der SOKA-Bau.

Juristische Bewertung
Wir prüfen Fristen, Beitragspflicht, Verfahrensstand und mögliche Verteidigungslinien und besprechen mit Ihnen, welche Optionen bestehen.

Konsequente Vertretung
Wir übernehmen Widerspruch, Klageerwiderung, Verhandlungen und Prozessführung – Sie gewinnen Zeit und Rechtssicherheit.

Für wen wir arbeiten

Wir vertreten bundesweit insbesondere:

  • kleine und mittelständische Betriebe,
  • Familienunternehmen,
  • Produktions- und Montagebetriebe,
  • Handwerksbetriebe und Bauunternehmen,
  • Dienstleister mit Bau-nahen Tätigkeiten,
  • Unternehmen mit Mischbetrieben und komplexen Strukturen.

Ob Erstkontakt mit der SOKA-Bau oder laufendes Klageverfahren: Sie können sich jederzeit an uns wenden – auch kurzfristig, wenn Fristen laufen.

Ihr nächster Schritt

Wenn Sie einen Mahnbescheid, eine Klage oder einen Beitragsbescheid der SOKA-Bau erhalten haben, warten Sie nicht ab.

  • Prüfen Sie nicht „auf eigene Faust“,
  • zahlen Sie nicht vorschnell,
  • ignorieren Sie keine gerichtlichen Schreiben.

Kontaktieren Sie uns und lassen Sie Ihre Situation rechtlich prüfen. Wir zeigen Ihnen klar und verständlich auf,

  • ob eine Beitragspflicht besteht,
  • ob und in welchem Umfang sich die Forderung abwehren oder reduzieren lässt,
  • und welche Strategie für Ihr Unternehmen sinnvoll ist.

Unsere Leistungen im Überblick

  • Beiträge: Wir vertreten Sie bei Mahnbescheiden und Klagen gegen die SOKA-Bau.
  • Wir beraten ausländische Unternehmen, die Bauleistungen in Deutschland erbringen und damit der Beitragspflicht zur SOKA-Bau unterfallen können.
  • Wir helfen mit unserer Expertise bei Beitragsforderungen gegen Unternehmen der Arbeitnehmerüberlassung.
  • Wir unterstützen und vertreten Sie bei Haftungsfragen in Folge von Beitragsstreitigkeiten.
  • Falls möglich, setzen für Sie Rückzahlungsansprüche durch.
  • Wir erstellen Gutachten für Konzerne und Unternehmen zur Frage, ob bestimmte baunahe Leistungen eine Beitragspflicht auslösen könnten.

 

Informationen zur Mitgliedschaft

Sie suchen Informationen rund um die (Pflicht-) Mitgliedschaft in der Soka Bau? Hier finden Sie alles Wissenswerte.

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Beratung

Sie sind unsicher, ob Ihr Unternehmen beitragspflichtig zur SOKA-Bau ist und benötigen die fundierte Einschätzung eines Anwalts? Hier finden Sie weitere Infos.

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Mahnbescheid / Klage

Die Sozialkasse hat bereits einen Mahnbescheid gegen Sie beantragt oder sogar schon ihre Klage begründet? Unsere Anwälte vertreten Sie professionell und engagiert.

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Blog

Wir berichten regelmäßig über das aktuelle Geschehen rund um die SOKA-Bau, u.a. mit Neuigkeiten über aktuelle Urteile und Tarifänderungen.

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SOKA-Check

Für eine erste Einschätzung, ob Ihr Unternehmen beitragspflichtig zur SOKA-Bau ist, wählen Sie unseren kostenfreien SOKA Online-Check.

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Best Practice

Sehen Sie, welche Projekte wir in der Vergangenheit betreut, welche Prozesse geführt und welche Gutachten wir erstellt haben.

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Änderungstarifvertrag vom 10. November 2022 zum VTV-Bau 2019

Der Änderungstarifvertrag zum VTV 2019 vom 10. November 2022 enthält einige Neuerungen im Vergleich zur Ursprungsfassung aus dem Jahr 2018. Eine Allgemeinverbindlicherklärung dieses jüngsten Änderungstarifvertrages über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe (VTV) liegt noch nicht vor.

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LAG Hessen weist Klage der SOKA-Bau über 2,7 Millionen € ab

Stuft die SOKA-Bau eine betriebliche Tätigkeit eines Unternehmens als baugewerblich ein, kann es zu ganz erheblichen Nachzahlungsforderungen der Sozialkasse für die entsprechend fälligen Beiträge kommen. Da sich die Forderungen regelmäßig auch auf zurückliegende Jahre beziehen, können die auf einen Schlag durch eine Klage der SOKA-Bau geforderten Beträge durchaus existenzbedrohend sein. Ein anschauliches Beispiel für derlei Nachzahlungsforderungen liefert ein Fall unserer Kanzlei, den das Hessische Landesarbeitsgericht (LAG) rechtskräftig entschieden hat.

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