SOKA Rechtsanwalt

Ihre Rechtsberater zur SOKA Bau

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Jörg Hennig - AMETHYST Rechtsanwälte

Jörg Hen­nig

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+49 (0)30 236 252 90


Anika Nadler - AMETHYST Rechtsanwälte

Ani­ka Nadler

Recht­san­wältiN

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Mahnbescheid oder Klage der SOKA-Bau erhalten?

AMETHYST – Ihre Rechtsanwälte gegen Forderungen der SOKA-Bau

Wir verteidigen Ihr Unternehmen gegen unberechtigte Forderungen

Sie haben Post von der SOKA-Bau erhal­ten – einen Mahn­be­scheid, Bei­trags­be­scheid oder bereits eine Kla­ge? Dann geht es meist um erheb­li­che Beträ­ge, kur­ze Fris­ten und das Risi­ko der Zwangsvollstreckung.

AMETHYST Rechts­an­wäl­te ist auf Aus­ein­an­der­set­zun­gen mit der SOKA-Bau spe­zia­li­siert. Wir prü­fen Ihre Bei­trags­pflicht, ver­tei­di­gen Sie gegen unbe­rech­tig­te For­de­run­gen und ver­tre­ten Ihr Unter­neh­men bun­des­weit vor Gericht – bis zum Bundesarbeitsgericht.

Ihr Problem: SOKA-Bau fordert Beiträge – oft mit hohem Druck

Vie­le Unter­neh­men wer­den von der SOKA-Bau über­ra­schend in Anspruch genom­men. Typi­sche Kon­stel­la­tio­nen sind:

  • Mahn­be­scheid der SOKA-Bau / ULAK
  • Kla­ge vor den Arbeits­ge­rich­ten Wies­ba­den oder Berlin
  • Bei­trags­be­scheid oder Nach­for­de­run­gen für meh­re­re Jahre
  • Fra­ge­bo­gen zur Bei­trags­pflicht und „Bau­las­tig­keit“ des Betriebs
  • Andro­hung von Zwangs­voll­stre­ckung oder Säumniszuschlägen

Die Vor­wür­fe lau­ten regelmäßig:

Ihr Betrieb sei „bau­las­tig“, fal­le in den Gel­tungs­be­reich des VTV-Bau und müs­se Bei­trä­ge zur SOKA-Bau zah­len – häu­fig rück­wir­kend über meh­re­re Jahre.

Ohne recht­zei­ti­ges und geziel­tes Vor­ge­hen drohen:

  • rechts­kräf­ti­ge Titel und Vollstreckung,
  • erheb­li­che Nach­zah­lun­gen und Zin­sen,
  • Belas­tun­gen, die für klei­ne­re und mitt­le­re Betrie­be exis­tenz­be­dro­hend sein können.

AME­THYST-Check zur Prü­fung Ihrer Beitragspflicht

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Warum Sie hier richtig sind: Spezialisierte Rechtsanwälte für SOKA-Bau

Wir bera­ten und ver­tre­ten seit Jah­ren bun­des­weit Unter­neh­men im Umgang mit der SOKA-Bau. Unser Fokus liegt ins­be­son­de­re auf:

  • Mahn­be­schei­den der SOKA-Bau / ULAK
  • Kla­ge­ver­fah­ren vor den Arbeits­ge­rich­ten Wies­ba­den und Berlin
  • Beru­fun­gen vor den Lan­des­ar­beits­ge­rich­ten (Hes­sen, Berlin-Brandenburg)
  • Revi­si­ons­ver­fah­ren vor dem Bundesarbeitsgericht
  • Bei­trags­be­schei­den, Ver­jäh­rung und Rückforderungen
  • Streit über den Gel­tungs­be­reich des VTV-Bau (Bei­trags­pflicht ja/nein)

Dabei ken­nen wir nicht nur die Recht­spre­chung, son­dern auch die typi­sche Vor­ge­hens­wei­se der SOKA-Bau – und die prak­ti­schen Schwach­stel­len in vie­len Forderungen.

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Mahnbescheid der SOKA-Bau erhalten? – So sollten Sie reagieren

Ein Mahn­be­scheid ist kein „for­ma­ler Hin­weis“, son­dern der Ein­stieg in ein gericht­li­ches Ver­fah­ren. Ent­schei­dend ist:

  • Frist: Beim arbeits­ge­richt­li­chen Mahn­be­scheid gilt eine sehr kur­ze Widerspruchsfrist.
  • Ohne Wider­spruch: Der Anspruch wird rechts­kräf­tig – spä­te­re Ein­wen­dun­gen sind prak­tisch ausgeschlossen.
  • Mit Wider­spruch: Es kommt zum Kla­ge­ver­fah­ren, in dem wir Ihre Ver­tei­di­gung umfas­send aufbauen.

Wir prü­fen für Sie:

  • ob Ihr Betrieb über­haupt unter den VTV-Bau fällt (Bei­trags­pflicht),
  • ob und in wel­chem Umfang die Bei­trags­for­de­rung nach­voll­zieh­bar ist,
  • ob Ver­jäh­rung ein­ge­tre­ten ist,
  • ob der Mahn­an­trag for­ma­le Feh­ler ent­hält (Par­tei­be­zeich­nung, Zeit­räu­me, Sum­men etc.).

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Klage der SOKA-Bau – verteidigen statt nur „zahlen oder verhandeln“

Wird Wider­spruch gegen den Mahn­be­scheid ein­ge­legt oder hat die SOKA-Bau direkt Kla­ge erho­ben, ist aus­schließ­lich zuständig:

  • das Arbeits­ge­richt Wies­ba­den (alte Bun­des­län­der) oder
  • das Arbeits­ge­richt Ber­lin (neue Bun­des­län­der und Berlin).

Im Kla­ge­ver­fah­ren stellt sich im Wesentlichen:

Ist Ihr Betrieb überhaupt beitragspflichtig?

  • Fällt Ihr Unter­neh­men in den betrieb­li­chen Gel­tungs­be­reich des VTV-Bau?
  • Lie­gen tat­säch­lich über­wie­gend bau­ge­werb­li­che Tätig­kei­ten vor?
  • Han­delt es sich um Grenz­fäl­le (Metall, Anla­gen­bau, Mon­ta­ge, Gala­bau, Misch­be­trie­be, ande­re Sozialkassen)?

Falls ja: Ist die Höhe der Forderung gerechtfertigt?

  • Stim­men Zeit­räu­me, Lohn­sum­men und Mitarbeiterzahlen?
  • Sind Abgren­zun­gen (z. B. kauf­män­ni­sche Ange­stell­te, Ver­wal­tung, Nicht-Bau-Tätig­kei­ten) korrekt?
  • Sind Tei­le der For­de­rung bereits verjährt?

Weil die SOKA-Bau pro­zes­su­al eini­ge Beweis­erleich­te­run­gen genießt, kommt es ent­schei­dend dar­auf an, Ihre betrieb­li­chen Ver­hält­nis­se sau­ber und struk­tu­riert dar­zu­stel­len. Wir unter­stüt­zen Sie bei genau die­ser Aufbereitung.

Beitragspflicht nach VTV-Bau: Grenzfälle und falsche Zuordnungen

Vie­le Ver­fah­ren dre­hen sich um die Fra­ge, ob ein Betrieb über­haupt als „Bau­be­trieb“ im Sin­ne des VTV-Bau anzu­se­hen ist. Häu­fig betrof­fen sind:

  • metall­ver­ar­bei­ten­de Produktionsbetriebe,
  • Mon­ta­ge- und Anlagenbaubetriebe,
  • Unter­neh­men mit Bau-nahen Dienstleistungen,
  • Misch­be­trie­be mit ver­schie­de­nen Gewerken,
  • Betrie­be, die zugleich ande­ren Sozi­al­kas­sen zuge­ord­net sein könnten.

Schon die fal­sche Ein­ord­nung Ihres Kern­ge­schäfts kann zu jah­re­lan­gen, hohen Bei­trags­for­de­run­gen füh­ren. Wir prü­fen, ob die SOKA-Bau Ihren Betrieb zu Recht in Anspruch nimmt – oder ob der Gel­tungs­be­reich des VTV-Bau tat­säch­lich nicht eröff­net ist.

Unsere Leistungen rund um SOKA-Bau, Mahnbescheid und Klage

Erste rechtliche Einschätzung und Bescheidprüfung

  • Sich­tung von Mahn­be­scheid, Kla­ge­schrift, Bei­trags- oder Prüfbescheiden
  • Ers­te Ein­schät­zung zu Bei­trags­pflicht, Erfolgs­aus­sich­ten und Risiken
  • Klä­rung, wel­che Schrit­te sofort erfor­der­lich sind (ins­be­son­de­re Fristen)

Widerspruch, Einspruch und Klageerwiderung

  • frist­ge­rech­ter Wider­spruch gegen Mahn­be­scheid / Ein­spruch gegen Vollstreckungsbescheid
  • Aus­ar­bei­tung der Klageerwiderung
  • Dar­le­gung der betrieb­li­chen Struk­tu­ren, Tätig­kei­ten und Lohnsummen

Prozessführung und Verhandlungen

  • Ver­tre­tung vor den Arbeits­ge­rich­ten Wies­ba­den und Berlin
  • Beru­fun­gen vor den Lan­des­ar­beits­ge­rich­ten Ber­lin-Bran­den­burg und Hessen
  • Revi­si­ons­ver­fah­ren vor dem Bundesarbeitsgericht
  • tak­ti­sche Ver­hand­lungs­füh­rung mit der SOKA-Bau (z. B. Ver­glei­che, Reduk­ti­on der Forderung)

Strategische Beratung

  • Bewer­tung von Verjährungsfragen
  • Struk­tu­rie­rung und Doku­men­ta­ti­on von Tätig­kei­ten und Lohn­sum­men für zukünf­ti­ge Verfahren
  • lang­fris­ti­ge Risi­ko- und Kos­ten­mi­ni­mie­rung im Umgang mit der SOKA-Bau

So läuft die Zusammenarbeit mit uns ab

Unter­la­gen zusenden
Sie über­mit­teln uns Mahn­be­scheid, Kla­ge­schrift, Beschei­de und – soweit vor­han­den – bereits vor­han­de­ne Schrei­ben der SOKA-Bau.

Juris­ti­sche Bewertung
Wir prü­fen Fris­ten, Bei­trags­pflicht, Ver­fah­rens­stand und mög­li­che Ver­tei­di­gungs­li­ni­en und bespre­chen mit Ihnen, wel­che Optio­nen bestehen.

Kon­se­quen­te Vertretung
Wir über­neh­men Wider­spruch, Kla­ge­er­wi­de­rung, Ver­hand­lun­gen und Pro­zess­füh­rung – Sie gewin­nen Zeit und Rechtssicherheit.

Für wen wir arbeiten

Wir ver­tre­ten bun­des­weit insbesondere:

  • klei­ne und mit­tel­stän­di­sche Betriebe,
  • Fami­li­en­un­ter­neh­men,
  • Pro­duk­ti­ons- und Montagebetriebe,
  • Hand­werks­be­trie­be und Bauunternehmen,
  • Dienst­leis­ter mit Bau-nahen Tätigkeiten,
  • Unter­neh­men mit Misch­be­trie­ben und kom­ple­xen Strukturen.

Ob Erst­kon­takt mit der SOKA-Bau oder lau­fen­des Kla­ge­ver­fah­ren: Sie kön­nen sich jeder­zeit an uns wen­den – auch kurz­fris­tig, wenn Fris­ten laufen.

Ihr nächster Schritt

Wenn Sie einen Mahn­be­scheid, eine Kla­ge oder einen Bei­trags­be­scheid der SOKA-Bau erhal­ten haben, war­ten Sie nicht ab.

  • Prü­fen Sie nicht „auf eige­ne Faust“,
  • zah­len Sie nicht vorschnell,
  • igno­rie­ren Sie kei­ne gericht­li­chen Schreiben.

Kon­tak­tie­ren Sie uns und las­sen Sie Ihre Situa­ti­on recht­lich prü­fen. Wir zei­gen Ihnen klar und ver­ständ­lich auf,

  • ob eine Bei­trags­pflicht besteht,
  • ob und in wel­chem Umfang sich die For­de­rung abweh­ren oder redu­zie­ren lässt,
  • und wel­che Stra­te­gie für Ihr Unter­neh­men sinn­voll ist.

Unsere Leistungen im Überblick

  • Bei­trä­ge: Wir ver­tre­ten Sie bei Mahn­be­schei­den und Kla­gen gegen die SOKA-Bau.
  • Wir bera­ten aus­län­di­sche Unter­neh­men, die Bau­leis­tun­gen in Deutsch­land erbrin­gen und damit der Bei­trags­pflicht zur SOKA-Bau unter­fal­len können.
  • Wir hel­fen mit unse­rer Exper­ti­se bei Bei­trags­for­de­run­gen gegen Unter­neh­men der Arbeit­neh­mer­über­las­sung.
  • Wir unter­stüt­zen und ver­tre­ten Sie bei Haf­tungs­fra­gen in Fol­ge von Beitragsstreitigkeiten.
  • Falls mög­lich, set­zen für Sie Rück­zah­lungs­an­sprü­che durch.
  • Wir erstel­len Gut­ach­ten für Kon­zer­ne und Unter­neh­men zur Fra­ge, ob bestimm­te bau­na­he Leis­tun­gen eine Bei­trags­pflicht aus­lö­sen könnten.

 

Informationen zur Mitgliedschaft

Sie suchen Informationen rund um die (Pflicht-) Mitgliedschaft in der Soka Bau? Hier finden Sie alles Wissenswerte.

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Beratung

Sie sind unsicher, ob Ihr Unternehmen beitragspflichtig zur SOKA-Bau ist und benötigen die fundierte Einschätzung eines Anwalts? Hier finden Sie weitere Infos.

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Mahnbescheid / Klage

Die Sozialkasse hat bereits einen Mahnbescheid gegen Sie beantragt oder sogar schon ihre Klage begründet? Unsere Anwälte vertreten Sie professionell und engagiert.

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Blog

Wir berichten regelmäßig über das aktuelle Geschehen rund um die SOKA-Bau, u.a. mit Neuigkeiten über aktuelle Urteile und Tarifänderungen.

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SOKA-Check

Für eine erste Einschätzung, ob Ihr Unternehmen beitragspflichtig zur SOKA-Bau ist, wählen Sie unseren kostenfreien SOKA Online-Check.

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Best Practice

Sehen Sie, welche Projekte wir in der Vergangenheit betreut, welche Prozesse geführt und welche Gutachten wir erstellt haben.

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Änderungstarifvertrag vom 10. November 2022 zum VTV-Bau 2019

Der Änderungstarifvertrag zum VTV 2019 vom 10. November 2022 enthält einige Neuerungen im Vergleich zur Ursprungsfassung aus dem Jahr 2018. Eine Allgemeinverbindlicherklärung dieses jüngsten Änderungstarifvertrages über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe (VTV) liegt noch nicht vor.

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LAG Hessen weist Klage der SOKA-Bau über 2,7 Millionen € ab

Stuft die SOKA-Bau eine betriebliche Tätigkeit eines Unternehmens als baugewerblich ein, kann es zu ganz erheblichen Nachzahlungsforderungen der Sozialkasse für die entsprechend fälligen Beiträge kommen. Da sich die Forderungen regelmäßig auch auf zurückliegende Jahre beziehen, können die auf einen Schlag durch eine Klage der SOKA-Bau geforderten Beträge durchaus existenzbedrohend sein. Ein anschauliches Beispiel für derlei Nachzahlungsforderungen liefert ein Fall unserer Kanzlei, den das Hessische Landesarbeitsgericht (LAG) rechtskräftig entschieden hat.

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