Ein starkes Team von Anwälten unterstützt Sie rund um Ihre Auseinandersetzung mit der SOKA-Bau.
Ihre Ansprechpartner zur SOKA-Bau
Urheberrechtshinweis Bild: © Stockwerk-Fotodesign/fotolia.com
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Jörg Hennig ist seit 1997 Rechtsanwalt und Partner bei HK2 Rechtsanwälte. Als Fachanwalt für Arbeitsrecht ist Jörg Hennig Spezialist auf dem Gebiet der SOKA-Bau und hat in zahlreichen Verfahren erfolgreich gegen die Baukassen gekämpft. Die Themenfelder Flexibilisierung von Arbeitsbedingungen, Arbeitnehmerüberlassung, Auslandsentsendung, Scheinselbstständigkeit und Berufsgenossenschaften kommen hinzu. Jörg Hennig ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltsverein. Er hat zahlreiche Fachbeiträge zur SOKA-Bau geschrieben und ist Geschäftsführer der ZP1 Beratungsgesellschaft für Zeitarbeit und flexiblen Personaleinsatz mbH.
Er ist Mitautor der Monographien:
Weitere einschlägige Fachveröffentlichungen:
Ole-Jonas Bödeker, LL.M. (Waikato), Rechtsanwalt seit 2013, war zunächst bei einem Global Player im Bereich IT als Syndikusanwalt tätig, ehe er im Januar 2015 das Team von HK2 verstärkt hat.
Der Schwerpunkt seiner Tätigkeit liegt im Arbeitsrecht mit besonderen Bezügen zur Zeitarbeit sowie in der Bearbeitung wirtschaftsrechtlicher Fragestellungen und der SOKA-Bau. Aufgrund seiner zweijährigen Auslandserfahrung, die er in Japan, Thailand, Neuseeland und Großbritannien gesammelt hat, betreut er viele ausländische Unternehmen, die sich in Deutschland ansiedeln wollen und befasst sich zudem mit internationalen Personaltransfers aus arbeits-, steuer- und sozialversicherungsrechtlicher Sicht.
Ole-Jonas Bödeker ist gefragter Referent für arbeitsrechtliche Seminare, u.a. für die Deutsche Bahn AG (DB Training) und für die ZP1-Akademie.
Er berät seine Mandanten auf Deutsch und auf Englisch
Er ist Mitautor folgender Werke:
Die Tätigkeitsschwerpunkte von Anika Nadler bilden das Arbeits- und Sozialversicherungsrecht.
Im Arbeitsrecht liegt der Fokus auf Fallgestaltungen gegen die SOKA-Bau, in der Arbeitnehmerüberlassung und bei der Gestaltung von Dienst- und Werkverträgen. Hierzu berät sie Unternehmen jeder Größe bundesweit. Ferner berät Anika Nadler global tätige Unternehmen im Zusammenhang mit internationalen Personaltransfers und bei geplanten Ansiedlungen in Deutschland.
In der Sozialversicherung befasst sie sich mit Beitragsfragen zu Berufsgenossenschaften und der Versicherungspflicht Scheinselbstständiger.
Der Branchenfokus von Anika Nadler liegt in den Bereichen Bau (SOKA), Personaldienstleistungen, IT und Media. Sie ist zudem bundesweit als Referentin in den Bereichen Arbeitsrecht und Arbeitnehmerüberlassung aktiv.
Sie berät ihre Mandanten auch auf Englisch, Französisch und Italienisch.
Sie ist Autorin folgender Veröffentlichungen: