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Anika Nadler - AMETHYST Rechtsanwälte

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Erfolgreich gegen Mahnbescheid und Klage der SOKA-Bau vorgehen!

Mahnbescheid der SOKA-Bau erhalten? Jetzt richtig reagieren.

Sie haben einen Mahnbescheid von der SOKA-Bau erhalten? Lesen Sie, was dagegen zu tun ist!

Sie haben über­ra­schend einen Mahn­be­scheid von der SOKA-Bau (ULAK) erhal­ten? Dann ist schnel­le und fach­kun­di­ge Bera­tung ent­schei­dend. Ein Mahn­be­scheid bedeu­tet nicht auto­ma­tisch, dass die For­de­rung berech­tigt ist – häu­fig bestehen erfolg­rei­che Verteidigungsmöglichkeiten.

Als spe­zia­li­sier­te Kanz­lei im SOKA-Bau-Recht prü­fen wir von AME­THYST-Rechts­an­wäl­te für Ihr Unter­neh­men bun­des­weit, ob tat­säch­lich eine Bei­trags­pflicht nach dem Ver­fah­ren­s­ta­rif­ver­trag (VTV) besteht und ob die SOKA-Bau den Mahn­be­scheid ord­nungs­ge­mäß bean­tragt hat.

Wich­tig: Ohne frist­ge­rech­ten Wider­spruch wird der Mahn­be­scheid rechts­kräf­tig – spä­te­re Ein­wän­de sind dann aus­ge­schlos­sen. Die Frist für den Wider­spruch beträgt nur eine Woche!

Wie die SOKA-Bau das arbeitsgerichtliche Mahnverfahren betreibt

Die SOKA-Bau bean­tragt den Mahn­be­scheid beim Arbeits­ge­richt. Dabei muss sie u. a.:

  • die rich­ti­gen Par­tei­en benennen,
  • die genaue For­de­rungs­sum­me angeben,
  • die betrof­fe­nen Zeit­räu­me kon­kret bezeichnen,
  • alle for­ma­len Anfor­de­run­gen erfüllen.

Schon klei­ne Feh­ler kön­nen dazu füh­ren, dass Ansprü­che unbe­grün­det sind oder sogar verjähren.

Unser Ansatz: Wir über­prü­fen jeden Mahn­be­scheid voll­stän­dig – for­mell wie mate­ri­ell. Feh­ler zu Ihren Guns­ten sind häu­fi­ger als vie­le Unter­neh­mer denken.

Widerspruch gegen den Mahnbescheid – so schützen Sie Ihre Rechte

Gegen einen Mahn­be­scheid kann ohne Begrün­dung Wider­spruch ein­ge­legt wer­den. Hier­für ver­wen­den Sie den bei­gefüg­ten Vordruck.

  • Frist: nur eine Woche (§ 46a ArbGG)
  • Emp­feh­lung: Wider­spruch recht­zei­tig per Fax an das Gericht sen­den und Sen­de­be­richt sichern.

Nach recht­zei­ti­gem Wider­spruch geht das Ver­fah­ren auto­ma­tisch in das Kla­ge­ver­fah­ren über. Erst dort wird geprüft, ob die Tätig­keit tat­säch­lich SOKA-pflich­tig war oder ob z. B. Ver­jäh­rung ein­ge­tre­ten ist.

Ver­säu­men Sie die Frist, kann die SOKA-Bau einen Voll­stre­ckungs­be­scheid bean­tra­gen. Dann bleibt nur noch der Einspruch.

Besonderheiten bei arbeitsgerichtlichen Mahnverfahren

Das arbeits­ge­richt­li­che Mahn­ver­fah­ren weist eini­ge Eigen­hei­ten auf – insbesondere:

  • ver­kürz­te Wider­spruchs­frist von nur einer Woche,
  • abwei­chen­de Zustän­dig­keit,
  • beson­de­re Ver­fah­rens­re­ge­lun­gen nach § 46a ArbGG.

Gera­de des­halb ist eine prä­zi­se und frist­wah­ren­de Reak­ti­on so wichtig.

Was wir für Ihr Unternehmen tun

Unse­re spe­zia­li­sier­ten Rechts­an­wäl­te über­neh­men für Sie:

  • Prü­fung des SOKA-Mahn­be­scheids und des Fragebogens
  • frist­ge­rech­ten Wider­spruch und Beglei­tung des gesam­ten Mahnverfahrens
  • Kom­mu­ni­ka­ti­on und Ver­hand­lun­gen mit der SOKA-Bau
  • voll­stän­di­ge Pro­zess­ver­tre­tung bun­des­weit – bis zum Bundesarbeitsgericht

Fazit: Handeln Sie rechtzeitig – wir sichern Ihre Chancen

Ein Mahn­be­scheid der SOKA-Bau ist ernst, aber kein Grund zur Panik. Die Erfolgs­aus­sich­ten hän­gen fast immer von einer schnel­len und fach­kun­di­gen Reak­ti­on ab. Wir unter­stüt­zen Sie unmit­tel­bar – kom­pe­tent, spe­zia­li­siert und mit kla­rer Strategie.

 

 

 

Unsere Dienstleistungen auf einen Blick

  • Beratung beim Ausfüllen des „Fragebogens“
  • Widerspruch und Beratung im Mahnverfahren
  • Verhandlungen mit der SOKA-Bau
  • Übernahme der gesamten Prozessführung:
    • vor den beiden in Deutschland zuständigen Arbeitsgerichten in Berlin und Wiesbaden,
    • in Berufungsverfahren vor dem Hessischen Landesarbeitsgericht und dem Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg sowie
    • in Revisionsverfahren vor dem Bundesarbeitsgericht.