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Erfolgreich gegen Mahnbescheid und Klage der SOKA-Bau vorgehen!
Mahnbescheid der SOKA-Bau erhalten? Jetzt richtig reagieren.
Sie haben einen Mahnbescheid von der SOKA-Bau erhalten? Lesen Sie, was dagegen zu tun ist!
Sie haben überraschend einen Mahnbescheid von der SOKA-Bau (ULAK) erhalten? Dann ist schnelle und fachkundige Beratung entscheidend. Ein Mahnbescheid bedeutet nicht automatisch, dass die Forderung berechtigt ist – häufig bestehen erfolgreiche Verteidigungsmöglichkeiten.
Als spezialisierte Kanzlei im SOKA-Bau-Recht prüfen wir von AMETHYST-Rechtsanwälte für Ihr Unternehmen bundesweit, ob tatsächlich eine Beitragspflicht nach dem Verfahrenstarifvertrag (VTV) besteht und ob die SOKA-Bau den Mahnbescheid ordnungsgemäß beantragt hat.
Wichtig: Ohne fristgerechten Widerspruch wird der Mahnbescheid rechtskräftig – spätere Einwände sind dann ausgeschlossen. Die Frist für den Widerspruch beträgt nur eine Woche!
Wie die SOKA-Bau das arbeitsgerichtliche Mahnverfahren betreibt
Die SOKA-Bau beantragt den Mahnbescheid beim Arbeitsgericht. Dabei muss sie u. a.:
- die richtigen Parteien benennen,
- die genaue Forderungssumme angeben,
- die betroffenen Zeiträume konkret bezeichnen,
- alle formalen Anforderungen erfüllen.
Schon kleine Fehler können dazu führen, dass Ansprüche unbegründet sind oder sogar verjähren.
Unser Ansatz: Wir überprüfen jeden Mahnbescheid vollständig – formell wie materiell. Fehler zu Ihren Gunsten sind häufiger als viele Unternehmer denken.
Widerspruch gegen den Mahnbescheid – so schützen Sie Ihre Rechte
Gegen einen Mahnbescheid kann ohne Begründung Widerspruch eingelegt werden. Hierfür verwenden Sie den beigefügten Vordruck.
- Frist: nur eine Woche (§ 46a ArbGG)
- Empfehlung: Widerspruch rechtzeitig per Fax an das Gericht senden und Sendebericht sichern.
Nach rechtzeitigem Widerspruch geht das Verfahren automatisch in das Klageverfahren über. Erst dort wird geprüft, ob die Tätigkeit tatsächlich SOKA-pflichtig war oder ob z. B. Verjährung eingetreten ist.
Versäumen Sie die Frist, kann die SOKA-Bau einen Vollstreckungsbescheid beantragen. Dann bleibt nur noch der Einspruch.
Besonderheiten bei arbeitsgerichtlichen Mahnverfahren
Das arbeitsgerichtliche Mahnverfahren weist einige Eigenheiten auf – insbesondere:
- verkürzte Widerspruchsfrist von nur einer Woche,
- abweichende Zuständigkeit,
- besondere Verfahrensregelungen nach § 46a ArbGG.
Gerade deshalb ist eine präzise und fristwahrende Reaktion so wichtig.
Was wir für Ihr Unternehmen tun
Unsere spezialisierten Rechtsanwälte übernehmen für Sie:
- Prüfung des SOKA-Mahnbescheids und des Fragebogens
- fristgerechten Widerspruch und Begleitung des gesamten Mahnverfahrens
- Kommunikation und Verhandlungen mit der SOKA-Bau
- vollständige Prozessvertretung bundesweit – bis zum Bundesarbeitsgericht
Fazit: Handeln Sie rechtzeitig – wir sichern Ihre Chancen
Ein Mahnbescheid der SOKA-Bau ist ernst, aber kein Grund zur Panik. Die Erfolgsaussichten hängen fast immer von einer schnellen und fachkundigen Reaktion ab. Wir unterstützen Sie unmittelbar – kompetent, spezialisiert und mit klarer Strategie.
Unsere Dienstleistungen auf einen Blick
- Beratung beim Ausfüllen des „Fragebogens“
- Widerspruch und Beratung im Mahnverfahren
- Verhandlungen mit der SOKA-Bau
- Übernahme der gesamten Prozessführung:
- vor den beiden in Deutschland zuständigen Arbeitsgerichten in Berlin und Wiesbaden,
- in Berufungsverfahren vor dem Hessischen Landesarbeitsgericht und dem Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg sowie
- in Revisionsverfahren vor dem Bundesarbeitsgericht.

