Gutachten
Oftmals ist unklar, ob baunahe Leistungen rechtlich als beitragspflichtig zur SOKA-Bau zu qualifizieren sind. Eine Anfrage bei der SOKA hilft regelmäßig nicht weiter. Denn zum einen herrscht dort natürlich die Auffassung vor, dass im Zweifel jede Tätigkeit beitragspflichtig ist und zum anderen führen weder die SOKA noch andere Sozialkassen in komplizierten Fällen Tiefenprüfungen durch. Auch von dort hört man häufig bloß die Auffassung, dass kompliziertere Fälle doch möglichst gerichtlich auszufechten seien, dann würde sich die SOKA auch nach den Urteilen richten.
Problemfeld
Man kann über schwierige Fragen durchaus Musterprozesse führen, manchmal ist dieses Vorgehen sogar ausdrücklich zu empfehlen. Doch der Ausgang solcher Prozesse kann mehrere Jahre auf sich warten lassen, vor allem wenn es in die dritte Instanz zum Bundesarbeitsgericht geht. Von den hohen Kosten abgesehen ist dieser Weg daher auf Ausnahmefälle beschränkt.
Für Unternehmen, die besondere Projekte planen, bieten daher ausschließlich Rechtsgutachten über das Bestehen einer Beitragspflicht ein hinreichendes Maß an Rechtssicherheit, auf dessen Basis tragfähige Unternehmensmodelle entwickelt werden können.
Von AMETHYST erstellte Gutachten
AMETHYST Rechtsanwälte erstellt regelmäßig Rechtsgutachten für Konzerne und Unternehmen in baunahen Bereichen, in denen solche Fragen vorab geklärt werden. Beispiele für solche Gutachten waren in der Vergangenheit folgende:
- Können beitragspflichtige Tätigkeiten auch im Schiffbau vorliegen?
- Führt der Aufbau von Wohncontainern für Flüchtlinge und Asylsuchende zu einer Beitragspflicht? In welchem Umfang besteht diese Beitragspflicht dann bezogen auf ein Gesamtunternehmen mit unterschiedlichen Betriebszwecken?
- Unterliegt ein Dienstleister der Baulogistik der Beitragspflicht zur SOKA-Bau?
- Fällt ein Hersteller von Straßenbaustoffen unter den Mitgliedsbegriff, wenn diese Straßenbaustoffe (Bitumen etc.) überwiegend, jedoch nicht ausschließlich durch Dritte verbaut werden?
- Sind organisatorische und logistische Leistungen, die ein international tätiger Baukonzern in Deutschland für Einheiten im Ausland erbringt, beitragspflichtig?
- Wie verhält es sich mit der Aufstellung großer Festzelte, die auf fest und dauerhaft installierten Fundamenten aufgebracht werden, jedoch nur ca. einmal jährlich für die Dauer eines Monats? Handelt es sich dabei noch um fliegende oder bereits feste Bauten?
- Stellt der Ausbau eines Wohnhauses im Eigentum des Bauunternehmers gewerbliche bauliche Leistungen mit Beitragspflicht dar?
- Verstößt es gegen die Eigentums-und Berufsfreiheit, wenn einige Branchenverbände aus der Allgemeinverbindlichkeit des VTV ausgenommen sind, andere Verbände gleicher Branchen jedoch nicht?
- Wie sind Tätigkeiten des Anlagenbaus zu beurteilen wie zum Beispiel die Montage von Turbinen etc. an Windenergieanlagen oder der Aufbau von Löschtanks?
Zu einzelnen Gutachten siehe auch den Bereich Best Practice
Unsere Dienstleistungen auf einen Blick
- Vorfeldanalyse und Eingrenzung der Fragestellung
- Recherche in Urteilsdatenbanken, ob einschlägige Rechtsprechung zur tatsächlichen Fragestellung vorliegt
- Eigentliche Gutachtenerstellung
- Erstellung einer Potenzial-Risikoanalyse
- Ableitung konkreter Handlungsempfehlungen zur Umsetzung des geplanten Projekts