Gutachten

Oft­mals ist unklar, ob bau­na­he Leis­tun­gen recht­lich als bei­trags­pflich­tig zur SOKA-Bau zu qua­li­fi­zie­ren sind. Eine Anfra­ge bei der SOKA hilft regel­mä­ßig nicht wei­ter. Denn zum einen herrscht dort natür­lich die Auf­fas­sung vor, dass im Zwei­fel jede Tätig­keit bei­trags­pflich­tig ist und zum ande­ren füh­ren weder die SOKA noch ande­re Sozi­al­kas­sen in kom­pli­zier­ten Fäl­len Tie­fen­prü­fun­gen durch. Auch von dort hört man häu­fig bloß die Auf­fas­sung, dass kom­pli­zier­te­re Fäl­le doch mög­lichst gericht­lich aus­zu­fech­ten sei­en, dann wür­de sich die SOKA auch nach den Urtei­len richten.

Problemfeld

Man kann über schwie­ri­ge Fra­gen durch­aus Mus­ter­pro­zes­se füh­ren, manch­mal ist die­ses Vor­ge­hen sogar aus­drück­lich zu emp­feh­len. Doch der Aus­gang sol­cher Pro­zes­se kann meh­re­re Jah­re auf sich war­ten las­sen, vor allem wenn es in die drit­te Instanz zum Bun­des­ar­beits­ge­richt geht. Von den hohen Kos­ten abge­se­hen ist die­ser Weg daher auf Aus­nah­me­fäl­le beschränkt.

Für Unter­neh­men, die beson­de­re Pro­jek­te pla­nen, bie­ten daher aus­schließ­lich Rechts­gut­ach­ten über das Bestehen einer Bei­trags­pflicht ein hin­rei­chen­des Maß an Rechts­si­cher­heit, auf des­sen Basis trag­fä­hi­ge Unter­neh­mens­mo­del­le ent­wi­ckelt wer­den können.

Von AMETHYST erstellte Gutachten

AMETHYST Rechts­an­wäl­te erstellt regel­mä­ßig Rechts­gut­ach­ten für Kon­zer­ne und Unter­neh­men in bau­na­hen Berei­chen, in denen sol­che Fra­gen vor­ab geklärt wer­den. Bei­spie­le für sol­che Gut­ach­ten waren in der Ver­gan­gen­heit folgende:

  • Kön­nen bei­trags­pflich­ti­ge Tätig­kei­ten auch im Schiff­bau vorliegen?
  • Führt der Auf­bau von Wohn­con­tai­nern für Flücht­lin­ge und Asyl­su­chen­de zu einer Bei­trags­pflicht? In wel­chem Umfang besteht die­se Bei­trags­pflicht dann bezo­gen auf ein Gesamt­un­ter­neh­men mit unter­schied­li­chen Betriebszwecken?
  • Unter­liegt ein Dienst­leis­ter der Bau­lo­gis­tik der Bei­trags­pflicht zur SOKA-Bau?
  • Fällt ein Her­stel­ler von Stra­ßen­bau­stof­fen unter den Mit­glieds­be­griff, wenn die­se Stra­ßen­bau­stof­fe (Bitu­men etc.) über­wie­gend, jedoch nicht aus­schließ­lich durch Drit­te ver­baut werden?
  • Sind orga­ni­sa­to­ri­sche und logis­ti­sche Leis­tun­gen, die ein inter­na­tio­nal täti­ger Bau­kon­zern in Deutsch­land für Ein­hei­ten im Aus­land erbringt, beitragspflichtig?
  • Wie ver­hält es sich mit der Auf­stel­lung gro­ßer Fest­zel­te, die auf fest und dau­er­haft instal­lier­ten Fun­da­men­ten auf­ge­bracht wer­den, jedoch nur ca. ein­mal jähr­lich für die Dau­er eines Monats? Han­delt es sich dabei noch um flie­gen­de oder bereits fes­te Bauten?
  • Stellt der Aus­bau eines Wohn­hau­ses im Eigen­tum des Bau­un­ter­neh­mers gewerb­li­che bau­li­che Leis­tun­gen mit Bei­trags­pflicht dar?
  • Ver­stößt es gegen die Eigen­tums-und Berufs­frei­heit, wenn eini­ge Bran­chen­ver­bän­de aus der All­ge­mein­ver­bind­lich­keit des VTV aus­ge­nom­men sind, ande­re Ver­bän­de glei­cher Bran­chen jedoch nicht?
  • Wie sind Tätig­kei­ten des Anla­gen­baus zu beur­tei­len wie zum Bei­spiel die Mon­ta­ge von Tur­bi­nen etc. an Wind­ener­gie­an­la­gen oder der Auf­bau von Löschtanks?

Zu einzelnen Gutachten siehe auch den Bereich Best Practice

Unsere Dienstleistungen auf einen Blick

  • Vorfeldanalyse und Eingrenzung der Fragestellung
  • Recherche in Urteilsdatenbanken, ob einschlägige Rechtsprechung zur tatsächlichen Fragestellung vorliegt
  • Eigentliche Gutachtenerstellung
  • Erstellung einer Potenzial-Risikoanalyse
  • Ableitung konkreter Handlungsempfehlungen zur Umsetzung des geplanten Projekts