Unternehmens Restrukturierung
Oftmals liegt mehr oder weniger klar auf der Hand, dass ein Betrieb oder jedenfalls Teile des Betriebes einer Beitragspflicht zur SOKA-Bau unterfallen. Dann hilft es wenig, sich gegen dieses Ergebnis zu sperren; vielmehr geht es darum, Lösungen zu finden, die den wirtschaftlichen Fortbestand des Unternehmens sichern und zugleich die Beitragspflicht in der Zukunft auf das absolut notwendige Maß zu reduzieren.
In diesem Kontext stellen sich Restrukturierungsfragen. So kann es sinnvoll sein, betriebliche Einheiten zu vergrößern, damit durch die Anreicherung mit anderen Tätigkeiten der Anteil SOKA-pflichtiger Tätigkeiten auf unter 50 % reduziert wird und das Unternehmen damit nicht mehr dem betrieblichen Geltungsbereich des VTV-Bau unterfällt. Oder man geht den entgegengesetzten Weg und gründet ein neues oder spaltet ein bestehendes Unternehmen, in welchem alle beitragspflichtigen Gewerke gebündelt sind. Dann muss nur noch dieser Unternehmensteil Beiträge zahlen.
Wenn bereits hohe Rückstände aus der Vergangenheit aufgelaufen sind, geht die Restrukturierungsberatung gelegentlich auch in eine insolvenzrechtliche Beratung über; hier arbeiten wir mit Partnerkanzleien zusammen, die konkrete Hilfestellung in solchen Fragen geben.
Wie auch immer solche Maßnahmen aussehen: Für Inhaber und Geschäftsführer stellt sich zusätzlich die Frage, wie weit eine mögliche persönliche Haftung für Beiträge an die Baukasse besteht und ob die Regelungen des § 613a BGB, der eine Nachhaftung für Arbeitslöhne einem Betriebsübergang vorsieht, auch tatsächlich besteht. Dies ist allerdings zu verneinen.
Unsere Dienstleistungen auf einen Blick
- Analyse der Ist-Situation und Ermittlung möglicher Beitragslasten aus Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft
- Prüfung von Nachhaftungsansprüchen der DRV Bund, der SOKA-Bau, auch wegen eines möglichen Betriebsüberganges
- Entwicklung von Vorschlägen, wie Beitragsrisiken isoliert und zugleich minimiert werden können: Durch Gründung neuer oder Zusammenlegung bestehender Gesellschaften bzw. verschiedener Betriebe
- Gründung von Gesellschaften bzw. Unterstützung beim GmbH-Kauf und Übernahme des gesellschaftsrechtlichen Procederes
- Insolvenzrechtliche Beratung mit Partnerkanzleien