Unternehmens Restrukturierung

Oft­mals liegt mehr oder weni­ger klar auf der Hand, dass ein Betrieb oder jeden­falls Tei­le des Betrie­bes einer Bei­trags­pflicht zur SOKA-Bau unter­fal­len. Dann hilft es wenig, sich gegen die­ses Ergeb­nis zu sper­ren; viel­mehr geht es dar­um, Lösun­gen zu fin­den, die den wirt­schaft­li­chen Fort­be­stand des Unter­neh­mens sichern und zugleich die Bei­trags­pflicht in der Zukunft auf das abso­lut not­wen­di­ge Maß zu reduzieren.

In die­sem Kon­text stel­len sich Restruk­tu­rie­rungs­fra­gen. So kann es sinn­voll sein, betrieb­li­che Ein­hei­ten zu ver­grö­ßern, damit durch die Anrei­che­rung mit ande­ren Tätig­kei­ten der Anteil SOKA-pflich­ti­ger Tätig­kei­ten auf unter 50 % redu­ziert wird und das Unter­neh­men damit nicht mehr dem betrieb­li­chen Gel­tungs­be­reich des VTV-Bau unter­fällt. Oder man geht den ent­ge­gen­ge­setz­ten Weg und grün­det ein neu­es oder spal­tet ein bestehen­des Unter­neh­men, in wel­chem alle bei­trags­pflich­ti­gen Gewer­ke gebün­delt sind. Dann muss nur noch die­ser Unter­neh­mens­teil Bei­trä­ge zahlen.

Wenn bereits hohe Rück­stän­de aus der Ver­gan­gen­heit auf­ge­lau­fen sind, geht die Restruk­tu­rie­rungs­be­ra­tung gele­gent­lich auch in eine insol­venz­recht­li­che Bera­tung über; hier arbei­ten wir mit Part­ner­kanz­lei­en zusam­men, die kon­kre­te Hil­fe­stel­lung in sol­chen Fra­gen geben.

Wie auch immer sol­che Maß­nah­men aus­se­hen: Für Inha­ber und Geschäfts­füh­rer stellt sich zusätz­lich die Fra­ge, wie weit eine mög­li­che per­sön­li­che Haf­tung für Bei­trä­ge an die Bau­kas­se besteht und ob die Rege­lun­gen des § 613a BGB, der eine Nach­haf­tung für Arbeits­löh­ne einem Betriebs­über­gang vor­sieht, auch tat­säch­lich besteht. Dies ist aller­dings zu ver­nei­nen.

Unsere Dienstleistungen auf einen Blick

  • Analyse der Ist-Situation und Ermittlung möglicher Beitragslasten aus Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft
  • Prüfung von Nachhaftungsansprüchen der DRV Bund, der SOKA-Bau, auch wegen eines möglichen Betriebsüberganges
  • Entwicklung von Vorschlägen, wie Beitragsrisiken isoliert und zugleich minimiert werden können: Durch Gründung neuer oder Zusammenlegung bestehender Gesellschaften bzw. verschiedener Betriebe
  • Gründung von Gesellschaften bzw. Unterstützung beim GmbH-Kauf und Übernahme des gesellschaftsrechtlichen Procederes
  • Insolvenzrechtliche Beratung mit Partnerkanzleien