Beitragsbescheid erhalten? Keine Beiträge mehr zur SOKA-Bau zahlen!

Wollen Sie keine Beiträge mehr zur SOKA-Bau zahlen?

Haben Sie einen Bescheid oder einen Fra­ge­bo­gen von der SOKA-Bau erhal­ten oder sogar schon einen Mahn­be­scheid oder eine Kla­ge? Sol­len Sie zukünf­tig Bei­trä­ge an die SOKA zah­len? Oder befürch­ten Sie das und möch­ten sich dage­gen absi­chern? Sind Sie dabei, ein Unter­neh­men zu grün­den oder eine Umstruk­tu­rie­rung vorzunehmen?

Die Situation

Immer dann stellt sich die Fra­ge, ob die SOKA-Bau von Ihnen Bei­trä­ge for­dern darf und ob man sich dage­gen weh­ren kann. Nicht sel­ten zah­len Unter­neh­men am Ende in die ULAK ein, obwohl sie das gar nicht müss­ten. Das liegt nur dar­an, dass die von der SOKA-Bau mit Bei­trags­for­de­run­gen unter Druck gesetzt wer­den und nicht genau wis­sen, wie man sich dage­gen wehrt! Lei­der raten auch Steu­er­be­ra­ter oft aus Unwis­sen­heit zunächst zu einer Beitragszahlung.

Die guten Nachrichten

Den­noch hat es die SOKA-Bau nicht ganz so leicht mit ihren For­de­run­gen, denn oft kann man sich dage­gen weh­ren! Oft kann man Bei­trags­zah­lun­gen vermeiden!

SOKA kann nicht einfach eine Mitgliedschaft bestimmen

Kei­ne Angst vor der SOKA-Bau! Die SOKA ist kei­ne Behör­de und kann Bei­trä­ge nicht ein­fach fest­set­zen und auch nicht ein­fach so ein Bei­trags­kon­to eröff­nen. Wenn die SOKA von Ihnen Bei­trä­ge haben will, muss sie vor dem Arbeits­ge­richt bewei­sen, dass Sie einen Bau­be­trieb füh­ren. Das kann schon mal zwei Jah­re dau­ern. Erst dann müss­ten Sie schlimms­ten­falls zahlen.

Viele Möglichkeiten zur Umgehung der Beitragspflicht

Es gibt vie­le Fall­grup­pen, in denen kei­ne Bei­trags­pflicht besteht:

Fachbetriebe des „Baunebengewerbes“

Den Begriff „Bau­ne­ben­ge­wer­be“ gibt es zwar juris­tisch gar nicht, gemeint sind damit aber Fach­be­trie­be bestimm­ter Gewer­ke wie Maler und Lackie­rer, Elek­tro­be­trie­be, Tisch­le­rei, Klemp­ner, Instal­la­teu­re etc. Die­se gel­ten recht­lich als „Sowohl-als auch-Betrie­be“ und kön­nen unter bestimm­ten Vor­aus­set­zun­gen aus der Bei­trags­pflicht fal­len. Wir prü­fen mit Ihnen, ob die­se Vor­aus­set­zung bei Ihnen vorliegt.

Mischbetriebe“

Misch­be­trie­be üben sowohl Tätig­kei­ten des Bau­ge­wer­bes als auch bau­frem­de Tätig­kei­ten aus. Z.B. baut ein Zaungroß­han­del gele­gent­lich auch Zäu­ne auf Grund­stü­cken. Dann muss genau gerech­net wer­den, ob die Bau­tä­tig­keit über­wiegt. Nur dann müss­ten Bei­trä­ge gezahlt werden.

Fehlendes bauliches Gepräge

Gera­de bei neue­ren Gewer­ken fehlt es oft auch am bau­li­chen Geprä­ge, z.B. beim „Bau“ von „Rein­räu­men“ in Kran­ken­häu­sern, bei der Gar­ten­be­wäs­se­rung oder beim Anla­gen­bau. Hier ist bei der Prü­fung viel Genau­ig­keit gefragt, denn die Nähe zum „Bau“ ist in allen Fäl­len zunächst groß. Gera­de im Faci­li­ty-Manage­ment sind die Über­gän­ge z.B. sehr flie­ßend und genau zu prüfen.

Nur Betriebsteile

Manch­mal erfasst die Bei­trags­pflicht nur ein­zel­ne Betriebs­tei­le. Dann bera­ten wir dazu, wie man die­se am bes­ten orga­ni­sa­to­risch so abteilt, dass man die Zah­lungs­pflicht jeden­falls für einen Groß­teil der Arbeit­neh­mer verhindert.

Branchenfremde“ Betriebe

Eine letz­te Fall­grup­pe sind die bran­chen­frem­den Betrie­be, die zwar eine Nähe zum Bau auf­wei­sen, durch ande­re Tarif­bin­dun­gen jedoch nicht zum Bau zäh­len. Das kön­nen Betrie­be des GaLa­Bau sein, aber auch Abbruch­un­ter­neh­men oder Metallbaubetriebe.

Unser Angebot

Beiträge zur SOKA prüfen 

Ange­sichts sehr hoher Zwangs­ab­ga­ben wird sehr häu­fig die Fra­ge nach der Mög­lich­keit zu Bei­trags­sen­kung oder ‑ver­mei­dung gestellt. Hier kön­nen wir hel­fen. Das beginnt mit einer inten­si­ven Prü­fung der Situa­ti­on, unse­rem SOKA-Check. Wir prü­fen eine mög­li­che Mit­glied­schaft in der SOKA umfas­send und ana­ly­sie­ren den Ist-Zustand:

  • Wie ist die Situa­ti­on des Betrie­bes? Sind die Vor­aus­set­zun­gen für eine Bei­trags­pflicht eher ein­deu­tig oder han­delt es sich um einen Grenz­fall? Davon aus­ge­hend legen wir mit Ihnen gemein­sam die Stra­te­gie fest:
  • Gibt es bereits ein Beitragskonto?
  • Wur­den mög­li­cher­wei­se bereits Bei­trä­ge gezahlt? Das ist jeden­falls kein Grund, dass es in der Zukunft so wei­ter­lau­fen muss, und auch Zah­lun­gen aus der Ver­gan­gen­heit las­sen sich ggf. korrigieren
  • Sind Feh­ler in der Ver­an­la­gung zu erkennen?
  • Sind bereits Kla­ge oder Mahn­be­scheid anhängig?
  • Kann man Struk­tur­än­de­run­gen für die Zukunft vornehmen?

Vorgehen gegen Bescheide – Keine Angst vor der SOKA-Bau!

Abhän­gig von dem Ergeb­nis des Bei­trag­s­checks bera­ten wir dann das wei­te­re Vor­ge­hen. Ent­we­der zeigt sich, dass schon die bis­he­ri­ge Ver­an­la­gung unrich­tig war, dann kann gegen­über der SOKA-Bau eine Schlie­ßung des Bei­trags­kon­tos bean­tragt wer­den. Im Streit­fall kann das gewünsch­te Ergeb­nis über eine Kla­ge auch juris­tisch erreicht wer­den. Für uns als Anwäl­te ist das gesam­te juris­ti­sche Ver­fah­ren bis zur Kla­ge bis zum Bun­des­ar­beits­ge­richt  selbst­ver­ständ­lich Teil unse­rer Dienst­leis­tung. Dabei gilt: Mit uns müs­sen Sie kei­ne Angst vor der SOKA-Bau haben! Auch die SOKA-Bau macht häu­fig Feh­ler in ihren Beschei­den, die Sie nicht akzep­tie­ren müs­sen! Wir erken­nen und behe­ben die­se mit Ihnen.

So geht’s!

  • Rufen Sie uns an oder schrei­ben Sie eine Mail mit einer kur­zen Schil­de­rung Ihres Problems.
  • Wir neh­men Kon­takt mit Ihnen auf und stel­len eini­ge Fra­gen zum Sachverhalt.
  • Im Anschluss unter­brei­ten wir Ihnen ein unver­bind­li­ches Ange­bot für die gewünsch­te Prü­fung. Dabei rech­nen wir für die Erst­prü­fung inkl. einer Stel­lung­nah­me in der Regel ein Pau­schal­ho­no­rar ab, so dass Sie vol­le Preis­trans­pa­renz haben. Im Ver­fah­ren gegen die SOKA-Bau wer­den wir dann in der Regel auf Stun­den­satz­ba­sis tätig (min­des­tens aller­dings zu den gesetz­li­chen Gebühren).
  • Sie ent­schei­den in Ruhe, ob Sie unser Ange­bot für eine wei­te­re Betreu­ung annehmen.

Sie suchen wei­te­re Infos?

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Unsere Dienstleistungen auf einen Blick

Wir sind Ihr Part­ner zur SOKA-Bau. Dazu gehört:

  • Gene­rel­le Prü­fung der Bei­trags­pflicht zur SOKA-Bau. Wir erstel­len eine gründ­li­che Ana­ly­se, auf der alles wei­te­re aufbaut
  • Prü­fung von Bei­trags­be­schei­den der SOKA-Bau
  • Prü­fung, ob Bei­trags­än­de­run­gen für Ver­gan­gen­heit und Zukunft mög­lich oder zuläs­sig sind
  • Füh­rung von Ver­fah­ren gegen die SOKA-Bau von der Beant­wor­tung des „Fra­ge­bo­gens” über den Wider­spruch gegen Mahn­be­schei­de und Klageverfahren
  • Wir ver­tre­ten Sie vor allen Arbeits­ge­rich­ten bis hin zum Bundesarbeitsgericht!