Beitragsbescheid erhalten? Keine Beiträge mehr zur SOKA-Bau zahlen!
Wollen Sie keine Beiträge mehr zur SOKA-Bau zahlen?
Haben Sie einen Bescheid oder einen Fragebogen von der SOKA-Bau erhalten oder sogar schon einen Mahnbescheid oder eine Klage? Sollen Sie zukünftig Beiträge an die SOKA zahlen? Oder befürchten Sie das und möchten sich dagegen absichern? Sind Sie dabei, ein Unternehmen zu gründen oder eine Umstrukturierung vorzunehmen?
Die Situation
Immer dann stellt sich die Frage, ob die SOKA-Bau von Ihnen Beiträge fordern darf und ob man sich dagegen wehren kann. Nicht selten zahlen Unternehmen am Ende in die ULAK ein, obwohl sie das gar nicht müssten. Das liegt nur daran, dass die von der SOKA-Bau mit Beitragsforderungen unter Druck gesetzt werden und nicht genau wissen, wie man sich dagegen wehrt! Leider raten auch Steuerberater oft aus Unwissenheit zunächst zu einer Beitragszahlung.
Die guten Nachrichten
Dennoch hat es die SOKA-Bau nicht ganz so leicht mit ihren Forderungen, denn oft kann man sich dagegen wehren! Oft kann man Beitragszahlungen vermeiden!
SOKA kann nicht einfach eine Mitgliedschaft bestimmen
Keine Angst vor der SOKA-Bau! Die SOKA ist keine Behörde und kann Beiträge nicht einfach festsetzen und auch nicht einfach so ein Beitragskonto eröffnen. Wenn die SOKA von Ihnen Beiträge haben will, muss sie vor dem Arbeitsgericht beweisen, dass Sie einen Baubetrieb führen. Das kann schon mal zwei Jahre dauern. Erst dann müssten Sie schlimmstenfalls zahlen.
Viele Möglichkeiten zur Umgehung der Beitragspflicht
Es gibt viele Fallgruppen, in denen keine Beitragspflicht besteht:
Fachbetriebe des „Baunebengewerbes“
Den Begriff „Baunebengewerbe“ gibt es zwar juristisch gar nicht, gemeint sind damit aber Fachbetriebe bestimmter Gewerke wie Maler und Lackierer, Elektrobetriebe, Tischlerei, Klempner, Installateure etc. Diese gelten rechtlich als „Sowohl-als auch-Betriebe“ und können unter bestimmten Voraussetzungen aus der Beitragspflicht fallen. Wir prüfen mit Ihnen, ob diese Voraussetzung bei Ihnen vorliegt.
„Mischbetriebe“
Mischbetriebe üben sowohl Tätigkeiten des Baugewerbes als auch baufremde Tätigkeiten aus. Z.B. baut ein Zaungroßhandel gelegentlich auch Zäune auf Grundstücken. Dann muss genau gerechnet werden, ob die Bautätigkeit überwiegt. Nur dann müssten Beiträge gezahlt werden.
Fehlendes bauliches Gepräge
Gerade bei neueren Gewerken fehlt es oft auch am baulichen Gepräge, z.B. beim „Bau“ von „Reinräumen“ in Krankenhäusern, bei der Gartenbewässerung oder beim Anlagenbau. Hier ist bei der Prüfung viel Genauigkeit gefragt, denn die Nähe zum „Bau“ ist in allen Fällen zunächst groß. Gerade im Facility-Management sind die Übergänge z.B. sehr fließend und genau zu prüfen.
Nur Betriebsteile
Manchmal erfasst die Beitragspflicht nur einzelne Betriebsteile. Dann beraten wir dazu, wie man diese am besten organisatorisch so abteilt, dass man die Zahlungspflicht jedenfalls für einen Großteil der Arbeitnehmer verhindert.
„Branchenfremde“ Betriebe
Eine letzte Fallgruppe sind die branchenfremden Betriebe, die zwar eine Nähe zum Bau aufweisen, durch andere Tarifbindungen jedoch nicht zum Bau zählen. Das können Betriebe des GaLaBau sein, aber auch Abbruchunternehmen oder Metallbaubetriebe.
Unser Angebot
Beiträge zur SOKA prüfen
Angesichts sehr hoher Zwangsabgaben wird sehr häufig die Frage nach der Möglichkeit zu Beitragssenkung oder ‑vermeidung gestellt. Hier können wir helfen. Das beginnt mit einer intensiven Prüfung der Situation, unserem SOKA-Check. Wir prüfen eine mögliche Mitgliedschaft in der SOKA umfassend und analysieren den Ist-Zustand:
- Wie ist die Situation des Betriebes? Sind die Voraussetzungen für eine Beitragspflicht eher eindeutig oder handelt es sich um einen Grenzfall? Davon ausgehend legen wir mit Ihnen gemeinsam die Strategie fest:
- Gibt es bereits ein Beitragskonto?
- Wurden möglicherweise bereits Beiträge gezahlt? Das ist jedenfalls kein Grund, dass es in der Zukunft so weiterlaufen muss, und auch Zahlungen aus der Vergangenheit lassen sich ggf. korrigieren
- Sind Fehler in der Veranlagung zu erkennen?
- Sind bereits Klage oder Mahnbescheid anhängig?
- Kann man Strukturänderungen für die Zukunft vornehmen?
Vorgehen gegen Bescheide – Keine Angst vor der SOKA-Bau!
Abhängig von dem Ergebnis des Beitragschecks beraten wir dann das weitere Vorgehen. Entweder zeigt sich, dass schon die bisherige Veranlagung unrichtig war, dann kann gegenüber der SOKA-Bau eine Schließung des Beitragskontos beantragt werden. Im Streitfall kann das gewünschte Ergebnis über eine Klage auch juristisch erreicht werden. Für uns als Anwälte ist das gesamte juristische Verfahren bis zur Klage bis zum Bundesarbeitsgericht selbstverständlich Teil unserer Dienstleistung. Dabei gilt: Mit uns müssen Sie keine Angst vor der SOKA-Bau haben! Auch die SOKA-Bau macht häufig Fehler in ihren Bescheiden, die Sie nicht akzeptieren müssen! Wir erkennen und beheben diese mit Ihnen.
So geht’s!
- Rufen Sie uns an oder schreiben Sie eine Mail mit einer kurzen Schilderung Ihres Problems.
- Wir nehmen Kontakt mit Ihnen auf und stellen einige Fragen zum Sachverhalt.
- Im Anschluss unterbreiten wir Ihnen ein unverbindliches Angebot für die gewünschte Prüfung. Dabei rechnen wir für die Erstprüfung inkl. einer Stellungnahme in der Regel ein Pauschalhonorar ab, so dass Sie volle Preistransparenz haben. Im Verfahren gegen die SOKA-Bau werden wir dann in der Regel auf Stundensatzbasis tätig (mindestens allerdings zu den gesetzlichen Gebühren).
- Sie entscheiden in Ruhe, ob Sie unser Angebot für eine weitere Betreuung annehmen.
Sie suchen weitere Infos?
Hier gehts zu
- Verfahren und Handlungsempfehlungen
- Mahnbescheid und Klage
- Einen besonderen von unserer Kanzlei gewonnenen Fall über 2,7 Mio EUR
- Unsere Expertise auch zur BG Bau
Unsere Dienstleistungen auf einen Blick
Wir sind Ihr Partner zur SOKA-Bau. Dazu gehört:
- Generelle Prüfung der Beitragspflicht zur SOKA-Bau. Wir erstellen eine gründliche Analyse, auf der alles weitere aufbaut
- Prüfung von Beitragsbescheiden der SOKA-Bau
- Prüfung, ob Beitragsänderungen für Vergangenheit und Zukunft möglich oder zulässig sind
- Führung von Verfahren gegen die SOKA-Bau von der Beantwortung des „Fragebogens” über den Widerspruch gegen Mahnbescheide und Klageverfahren
- Wir vertreten Sie vor allen Arbeitsgerichten bis hin zum Bundesarbeitsgericht!