SOKA-Beitragsverfahren III
6. Auseinandersetzungen mit der SOKA-Bau
Die SOKA-Bau ist dazu verpflichtet, die Mitgliedschaft eines Betriebes und damit dessen Bautätigkeit darzulegen und zu beweisen. Dazu gehört ebenso der Nachweis, dass diese Tätigkeiten arbeitszeitlich überwiegen.
Dies führt mitunter zu Auseinandersetzungen zwischen der SOKA-Bau und den betroffenen Unternehmen für die allein das ArbG Wiesbaden (alte Bundesländer) sowie das ArbG Berlin (neue Bundesländer und Berlin-West) zuständig sind.
Die Rechtsprechung hat entschieden, dass die SOKA-Bau nicht jede Einzelheit der behaupteten Tätigkeit vortragen muss, sondern sogar lediglich vermutete Tatsachen behaupten kann, wenn greifbare Anhaltspunkte für einen Baubetrieb vorliegen. Allerdings darf sie den Betrieben nicht willkürlich eine Bautätigkeit unterstellen und „ins Blaue hinein“ Verdächtigungen anstellen (BAG v. 14.3.2012, a. a. O.). Das ist schlicht unzulässig.
Einen zusätzlichen Auskunftsanspruch gegen betroffene Betriebe zur Klärung der Grundlagen der Beitragspflicht kennt das Arbeitsgericht nicht.
Eine rechtliche Verpflichtung zur Auskunftserteilung entsteht erst hinsichtlich gezahlter Lohnsummen, nachdem die Beitragspflicht feststeht (BAG v. 24.11.2004, a. a. O.).
Wer also meint, nicht beitragspflichtig zu sein, tut gut daran, der SOKA-Bau keinerlei Auskünfte zu erteilen oder den Prüfern Lohnlisten vor durchgeführter Rechtsprüfung zur Verfügung zu stellen. Diese Informationen können nämlich in Einzelfällen schon zu einer Beweislastumkehr führen. Dann kann die SOKA-Bau ganz in Ruhe ihre Forderungen einklagen und das Unternehmen muss nun unter großen Schwierigkeiten beweisen, dass es gar kein Baubetrieb ist.
7. Fazit
Die SOKA-Bau (bzw. die unter diesem Namen auftretenden Kassen) können von Baubetrieben Beiträge zur
- Urlaubssicherung,
- Altersversorgung und
- für die Ausbildungsfinanzierung
von z. T. mehr als 20 % der Lohnsummen verlangen. Beitragspflichtig sind auch eine Reihe baunaher Betriebe, bei denen man dies nicht unbedingt auf den ersten Blick vermutet. Aus diesem Grund ist eine sorgfältige Prüfung vorzunehmen.
Teil 1 und Teil 2 finden Sie hier.