Neuer Tarifvertrag über eine zusätzliche Altersversorgung im Baugewerbe (TZA Bau) – Neue Beiträge
Am 06.07.2015 wurde der TZA Bau für allgemeinverbindlich erklärt und ersetzt so ab dem 01.01.2016 das bisher geltende System der Rentenbeihilfe. Man möchte durch die Umstellung von einem umlagenfinanzierten System auf die kapitalgedeckte Zusatzversorgung der demografischen Entwicklung begegnen.
Die Tarifrente Bau erfasst künftig auch Beschäftigte in den neuen Bundesländern und Auszubildende. Außerdem gilt sie für Beschäftigte in den alten Bundesländern, die am 31.12.2015 das 50. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und/oder Beschäftigte, die nach dem 31.12.2015 erstmals in das Baugewerbe eintreten. Für alle anderen Arbeitnehmer gilt nach wie vor das bisherige System.
Mit dem TZA Bau gelten auch neue Beiträge zur Altersversorgung. Betriebe mit Sitz in den neuen Bundesländern und dem Ostteil des Landes Berlin mussten bisher keine Beträge zur Altersversorgung leisten. Dies ändert sich nun! Die Beiträge sind nicht wie bisher im Tarifvertrag über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe (VTV) festgelegt, sondern ergeben sich gestaffelt aus dem § 7 des TZA Bau.
Konkret gelten jetzt folgende Beiträge:
Betriebe mit Sitz im Tarifgebiet West
- ab 2016 3,8% für gewerbliche Arbeitnehmer und 79,50 € für Angestellte
- ab 2018 3,2% für gewerbliche Arbeitnehmer und 67,00 € für Angestellte
Betriebe mit Sitz im Tarifgebiet Ost
- für gewerbliche Arbeitnehmer
ab 2016 0,6%
ab 2018 0,8%
ab 2020 1,0% - für Angestellte
ab 2016 25,00 € - Auszubildende
ab 2016 20,00 €