Neuer Tarifvertrag über eine zusätzliche Altersversorgung im Baugewerbe (TZA Bau) – Neue Beiträge

Am 06.07.2015 wur­de der TZA Bau für all­ge­mein­ver­bind­lich erklärt und ersetzt so ab dem 01.01.2016 das bis­her gel­ten­de Sys­tem der Ren­ten­bei­hil­fe. Man möch­te durch die Umstel­lung von einem umla­gen­fi­nan­zier­ten Sys­tem auf die kapi­tal­ge­deck­te Zusatz­ver­sor­gung der demo­gra­fi­schen Ent­wick­lung begegnen.

Die Tarif­ren­te Bau erfasst künf­tig auch Beschäf­tig­te in den neu­en Bun­des­län­dern und Aus­zu­bil­den­de. Außer­dem gilt sie für Beschäf­tig­te in den alten Bun­des­län­dern, die am 31.12.2015 das 50. Lebens­jahr noch nicht voll­endet haben und/oder Beschäf­tig­te, die nach dem 31.12.2015 erst­mals in das Bau­ge­wer­be ein­tre­ten. Für alle ande­ren Arbeit­neh­mer gilt nach wie vor das bis­he­ri­ge System.

Mit dem TZA Bau gel­ten auch neue Bei­trä­ge zur Alters­ver­sor­gung. Betrie­be mit Sitz in den neu­en Bun­des­län­dern und dem Ost­teil des Lan­des Ber­lin muss­ten bis­her kei­ne Beträ­ge zur Alters­ver­sor­gung leis­ten. Dies ändert sich nun! Die Bei­trä­ge sind nicht wie bis­her im Tarif­ver­trag über das Sozi­al­kas­sen­ver­fah­ren im Bau­ge­wer­be (VTV) fest­ge­legt, son­dern erge­ben sich gestaf­felt aus dem § 7 des TZA Bau.
Kon­kret gel­ten jetzt fol­gen­de Beiträge:

Betrie­be mit Sitz im Tarif­ge­biet West

  • ab 2016 3,8% für gewerb­li­che Arbeit­neh­mer und 79,50 € für Angestellte
  • ab 2018 3,2% für gewerb­li­che Arbeit­neh­mer und 67,00 € für Angestellte

Betrie­be mit Sitz im Tarif­ge­biet Ost

  • für gewerb­li­che Arbeitnehmer
    ab 2016 0,6%
    ab 2018 0,8%
    ab 2020 1,0%
  • für Ange­stell­te
    ab 2016 25,00 €
  • Aus­zu­bil­den­de
    ab 2016 20,00 €