13. Oktober 2015
Mindestbeitrag betrifft künftig auch Dachdecker
Nach den Baubetrieben trifft es nun auch die Dachdecker. Der Beitrag für die Ausbildungsförderung ist zukünftig als Mindestbeitrag ausgestaltet und auch von Firmen zu zahlen, die keine Arbeitnehmer beschäftigen.
Der neue Tarifvertrag über Sozialkassenverfahren ist im Juli 2015 für allgemeinverbindlich erklärt worden und schließt damit auch endgültig Unternehmen ohne Arbeitnehmer in die Beitragspflicht für die Ausbildungsförderung zur SOKA-Bau ein, s. dazu auch unseren Blogbeitrag.
Doch das ist noch nicht alles:
Voraussichtlich ab Juli 2015 sollen nun auch Solounternehmen des Dachdeckerhandwerks einen Mindestbeitrag – 55 Euro monatlich – leisten. Bei rund 15.500 Dachdeckerbetrieben, betrifft das etwa 19 % aller Betriebe.
Das sieht die neueste Änderung im Tarifvertrag der SOKA-Dach vor. Noch sind zwar nur alle Innungsbetriebe vom Tarifvertrag erfasst, doch das könnte sich bald ändern. Voraussetzung jedoch ist hierfür die Veröffentlichung der Allgemeinverbindlichkeitserklärung der Tarifparteien, die noch aussteht.
Begründet wird dieser Beitrag mit dem „Solidaritätsgedanken“, der hinter der Finanzierung der Berufsausbildung steht. Dadurch sollen außerdem die Scheinselbstständigkeit im Baugewerbe gesenkt und die Wettbewerbsverzerrung durch Solounternehmer verhindert werden. Diese müssten immerhin weder Mindestlöhne noch Sozialversicherungsbeiträge zahlen, so der Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks (ZVDH).