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SOKA-Bau bei PV-Montage und Solarmontage: Wann besteht Beitragspflicht?
Sie montieren Photovoltaikanlagen, installieren Solarmodule oder übernehmen die DC-Montage als Nachunternehmer? Eine SOKA-Forderung sollte anhand Ihrer tatsächlichen Leistungen geprüft werden. Das gilt für komplette PV-Installationen ebenso wie für Unternehmen, die nur bestimmte Montageschritte übernehmen.
PV-Montage ist auch ein Thema des Elektrohandwerks
Die SOKA-Bau ordnet die PV- und Solarmontage teilweise als Trocken- und Montagebauarbeiten oder als sonstige bauliche Leistungen ein. Diese Sichtweise greift jedoch häufig zu kurz. Photovoltaikbetriebe sind in vielen Fällen keine Baubetriebe, sondern Fachbetriebe des Elektrohandwerks.
So hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) in einem PV-Fall die Beitragspflicht verneint. Rund 45 % der Arbeitszeit entfielen auf das Anbringen von PV-Modulen auf zuvor montierten Unterkonstruktionen (22 % der Arbeitszeit). Auch die Dachmontage wurde dem Elektrogewerk zugeordnet. Entscheidend war laut dem Gericht die fachliche Prägung mit durchgehender Kontrolle durch zwei Elektrotechnikermeister (BAG, 27.04.2022 – 10 AZR 263/19, Rn. 28, 32–35).
Dieses Urteil ist deshalb ein konkreter Ausgangspunkt für die Beratung von Solarmontagebetrieben.
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Das Gepräge des Betrieb entscheidet
Wir prüfen, welche Gemeinsamkeiten und Unterschiede zum BAG-Fall bestehen. Teilen Sie uns dafür mit, ob Ihr Unternehmen Dachhaken und Schienen setzt, Module befestigt, Leitungen verlegt oder die Anlage auch anschließt. Wichtig sind außerdem die Qualifikation der Verantwortlichen und die tatsächliche Überwachung der Montage.
Denn nach der Rechtsprechung genügt es, wenn die erforderlichen Elektroarbeiten durch Fachkräfte des Elektrohandwerks angeleitet und überwacht werden. In der Praxis ist daher besonders wichtig, welche Qualifikationen im Betrieb vorhanden sind: Elektromeister, Elektroniker, Gesellen, Fachhelfer und geschulte Monteure.
DC-Montage ohne eigenen AC-Anschluss
Viele Aufträge verteilen die Aufgaben auf mehrere Betriebe. Für Ihre Prüfung sollten die Schnittstellen erkennbar sein: Wer übernimmt die DC-Verkabelung, wer installiert Wechselrichter und Speicher, wer führt den AC-Anschluss aus und wer prüft die Anlage?
Ein fremder AC-Anschluss entscheidet die SOKA-Frage nicht allein. Ebenso lässt sich das BAG-Urteil nicht pauschal auf jeden reinen Montage-Nachunternehmer übertragen. Die Aufgaben und die fachliche Anleitung im eigenen Betrieb müssen für das konkrete Unternehmen aufgearbeitet werden.
Solarmontage, Photovoltaik und Solarthermie
Viele Betriebe bieten neben der Montage von Photovoltaikanlagen zur Stromerzeugung auch die Installation von Solarthermie zur Wärmeerzeugung und die Einbindung in entsprechende Versorgungssysteme an. Für die Prüfung der Beitragspflichtigkeit benötigen wir daher Angaben darüber, welche Art von Solaranlage Sie installieren. Bei kombinierten Leistungen erfassen wir die Tätigkeitsbereiche getrennt.
PV und Wärmepumpen im selben Unternehmen
Wenn Ihr Unternehmen zusätzlich Wärmepumpen montiert, prüfen wir auch diese Leistungen. Neben der Elektro-Ausnahme kommt eine Einordnung im Installateur- und Heizungsbauergewerbe in Betracht. Welche Ausnahme trägt, hängt vom konkreten Betrieb ab. Die bloße Erweiterung um Wärmepumpen rechtfertigt daher keine pauschale Aussage zur Beitragspflicht.
Wir prüfen die SOKA-Pflicht Ihres PV-Montagebetriebs
Wir beraten und vertreten Photovoltaikbetriebe, Elektroinstallationsbetriebe und technische Dienstleister in Verfahren gegen die SOKA-Bau. Dabei prüfen wir nicht pauschal, ob „auf dem Dach gearbeitet“ wird, sondern analysieren die tatsächliche betriebliche Tätigkeit.
Senden Sie uns die Forderung der SOKA-Bau, typische Aufträge und Angaben zur Arbeitsaufteilung. Wir prüfen Solarmontage, DC-Arbeiten und die fachliche Leitung und entwickeln daraus die passende Argumentation für Ihren Betrieb.
Unsere Dienstleistungen auf einen Blick
- Prüfung der Beitragspflicht zur SOKA-Bau für Ihren Betrieb
- Prüfung von Beitrags- und Veranlagungsbescheiden der SOKA-Bau
- Prüfung, ob Beitragsänderungen für Vergangenheit und Zukunft möglich oder zulässig sind
- Verfahren gegen die SOKA-Bau: Beantwortung des „Fragebogens”, Widerspruch gegen Mahnbescheide sowie Klageverfahren
- Vertretung vor allen Arbeitsgerichten bis hin zum Bundesarbeitsgericht

