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SOKA-Bau bei Photovoltaikbetrieben / Solarmodule: Montage bedeutet nicht automatisch Baubetrieb
Photovoltaikbetriebe geraten zunehmend in den Fokus der SOKA-Bau. Der Grund liegt auf der Hand: Bei der Installation von PV-Anlagen werden Solarmodule zumeist auf Dächern montiert. Die SOKA-Bau ordnet solche Arbeiten deshalb teilweise als Trocken- und Montagebauarbeiten oder als sonstige bauliche Leistungen ein.
Diese Sichtweise greift jedoch häufig zu kurz. Photovoltaikbetriebe sind in vielen Fällen keine Baubetriebe, sondern Fachbetriebe des Elektrohandwerks.
PV-Installation besteht nicht nur aus Dachmontage
Die Installation einer Photovoltaikanlage umfasst regelmäßig mehrere Arbeitsschritte:
- Planung und technische Auslegung,
- Montage der Unterkonstruktion und Module auf dem Dach,
- DC-Verkabelung,
- Anschluss von Wechselrichtern und Batteriespeichern,
- AC-seitige Elektroinstallation,
- Anmeldung beim Netzbetreiber,
- Messung, Prüfung, Inbetriebnahme und Dokumentation.
Die Dachmontage ist dabei nur ein Teil der Gesamtleistung. Gewerbeprägend sind häufig die elektrotechnischen Arbeiten: Verkabelung, Prüfung, Anschluss, Sicherheit, Inbetriebnahme und Einbindung in das Stromnetz.
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„Sowohl-als-auch-Tätigkeiten“: Entscheidend ist das Gepräge
Die Rechtsprechung behandelt bestimmte Tätigkeiten als sogenannte „Sowohl-als-auch-Tätigkeiten“. Das bedeutet: Eine Tätigkeit kann äußerlich baulich erscheinen, fachlich aber zugleich einem vom VTV-Bau ausgenommenen Gewerk zuzuordnen sein.
Für solche Fälle kommt es darauf an, welches Gepräge der Betrieb hat. Werden die Tätigkeiten durch Fachleute des Elektrohandwerks ausgeführt, angeleitet oder überwacht, kann die Ausnahme für das Elektroinstallationsgewerbe greifen.
Das Bundesarbeitsgericht hat dies für das Elektrohandwerk ausdrücklich herausgearbeitet. Werden Montage- und Installationstätigkeiten von Fachleuten des Elektroinstallationsgewerbes begleitet und beaufsichtigt, kann ein Betrieb des Elektroinstallationsgewerbes vorliegen (BAG, Urteil vom 27.04.2022 – 10 AZR 263/19). Es ist nicht erforderlich, dass sämtliche Arbeiten ausschließlich von Elektroinstallateuren ausgeführt werden. Entscheidend ist die fachliche Prägung durch das Elektrohandwerk.
Auch nach der Rechtsprechung genügt es, wenn die erforderlichen Elektroarbeiten durch Fachkräfte des Elektrohandwerks angeleitet und überwacht werden. In der Praxis ist daher besonders wichtig, welche Qualifikationen im Betrieb vorhanden sind: Elektromeister, Elektroniker, Gesellen, Fachhelfer und geschulte Monteure.
Warum PV-Betriebe nicht vorschnell der SOKA-Bau zugeordnet werden dürfen
Eine SOKA-Bau-Pflicht scheidet insbesondere dann aus, wenn die elektrotechnischen Tätigkeiten den Betrieb prägen. Das gilt umso mehr, wenn neben der Dachmontage erhebliche Anteile auf Elektroinstallation, Speichertechnik, Wechselrichteranschluss, Prüfung und Inbetriebnahme entfallen.
Selbst wenn die Dachmontage arbeitszeitlich einen erheblichen Anteil ausmacht, folgt daraus nicht automatisch eine Beitragspflicht. Entscheidend ist, ob die Montage nur ein unselbständiger Teil der elektrotechnischen Gesamtleistung ist und ob die Arbeiten durch Fachkräfte des Elektrohandwerks angeleitet oder überwacht werden.
Bei PV-Betrieben sprechen häufig folgende Punkte gegen eine Beitragspflicht zur SOKA-Bau:
- Elektromeister oder Elektrogesellen im Betrieb,
- Eintragung im Elektrohandwerk,
- Anschluss- und Prüfarbeiten an elektrischen Anlagen,
- Installation von Wechselrichtern und Batteriespeichern,
- Anmeldung und Fertigmeldung beim Netzbetreiber,
- Inbetriebnahme und Messung,
- Überwachung der Montagearbeiten durch Elektrofachkräfte,
- keine eigenständige baugewerbliche Ausrichtung.
Vorsicht bei Mischbetrieben mit Wärmepumpen
Besondere Aufmerksamkeit ist erforderlich, wenn ein PV-Betrieb zusätzlich Wärmepumpen installiert. Auch hier kommt es auf die konkrete Tätigkeit an. Elektrotechnische Anschlussarbeiten sind anders zu bewerten als Heizungs‑, Sanitär- oder baunahe Montageleistungen.
Wenn der Anteil der Wärmepumpeninstallation wächst, sollte die Struktur des Betriebs sorgfältig geprüft werden. In manchen Fällen kann es sinnvoll sein, Tätigkeitsbereiche organisatorisch oder gesellschaftsrechtlich sauber zu trennen, um spätere Streitigkeiten mit der SOKA-Bau zu vermeiden.
Wir prüfen die SOKA-Bau-Pflicht von PV- und Elektrofachbetrieben
Wir beraten und vertreten Photovoltaikbetriebe, Elektroinstallationsbetriebe und technische Dienstleister in Verfahren gegen die SOKA-Bau. Dabei prüfen wir nicht pauschal, ob „auf dem Dach gearbeitet“ wird, sondern analysieren die tatsächliche betriebliche Tätigkeit.
Entscheidend sind insbesondere:
- Arbeitszeitanteile,
- Qualifikation der Mitarbeiter,
- Leitung und Überwachung durch Elektrofachkräfte,
- Verhältnis von Dachmontage und Elektroinstallation,
- Eintragung in Handwerksrolle und Innung,
- Vertragsgestaltung mit Auftraggebern,
- Abgrenzung zu Bau‑, Dachdecker- und Montagebauarbeiten.
Wenn die SOKA-Bau Beiträge von Ihrem PV-Betrieb fordert, sollten Sie frühzeitig prüfen lassen, ob Ihr Unternehmen tatsächlich dem Baugewerbe zuzuordnen ist. Gerade bei Photovoltaikbetrieben bestehen häufig gute Argumente für eine Einordnung als Elektrofachbetrieb.

