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SOKA-Bau bei Photovoltaikbetrieben / Solarmodule: Montage bedeutet nicht automatisch Baubetrieb

Pho­to­vol­ta­ik­be­trie­be gera­ten zuneh­mend in den Fokus der SOKA-Bau. Der Grund liegt auf der Hand: Bei der Instal­la­ti­on von PV-Anla­gen wer­den Solar­mo­du­le zumeist auf Dächern mon­tiert. Die SOKA-Bau ord­net sol­che Arbei­ten des­halb teil­wei­se als Tro­cken- und Mon­ta­ge­bau­ar­bei­ten oder als sons­ti­ge bau­li­che Leis­tun­gen ein.

Die­se Sicht­wei­se greift jedoch häu­fig zu kurz. Pho­to­vol­ta­ik­be­trie­be sind in vie­len Fäl­len kei­ne Bau­be­trie­be, son­dern Fach­be­trie­be des Elek­tro­hand­werks.

PV-Installation besteht nicht nur aus Dachmontage

Die Instal­la­ti­on einer Pho­to­vol­ta­ik­an­la­ge umfasst regel­mä­ßig meh­re­re Arbeits­schrit­te:

  • Pla­nung und tech­ni­sche Auslegung,
  • Mon­ta­ge der Unter­kon­struk­ti­on und Modu­le auf dem Dach,
  • DC-Ver­ka­be­lung,
  • Anschluss von Wech­sel­rich­tern und Batteriespeichern,
  • AC-sei­ti­ge Elektroinstallation,
  • Anmel­dung beim Netzbetreiber,
  • Mes­sung, Prü­fung, Inbe­trieb­nah­me und Dokumentation.

Die Dach­mon­ta­ge ist dabei nur ein Teil der Gesamt­leis­tung. Gewer­be­prä­gend sind häu­fig die elek­tro­tech­ni­schen Arbei­ten: Ver­ka­be­lung, Prü­fung, Anschluss, Sicher­heit, Inbe­trieb­nah­me und Ein­bin­dung in das Stromnetz.

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Sowohl-als-auch-Tätigkeiten“: Entscheidend ist das Gepräge

Die Recht­spre­chung behan­delt bestimm­te Tätig­kei­ten als soge­nann­te „Sowohl-als-auch-Tätig­kei­ten“. Das bedeu­tet: Eine Tätig­keit kann äußer­lich bau­lich erschei­nen, fach­lich aber zugleich einem vom VTV-Bau aus­ge­nom­me­nen Gewerk zuzu­ord­nen sein.

Für sol­che Fäl­le kommt es dar­auf an, wel­ches Geprä­ge der Betrieb hat. Wer­den die Tätig­kei­ten durch Fach­leu­te des Elek­tro­hand­werks aus­ge­führt, ange­lei­tet oder über­wacht, kann die Aus­nah­me für das Elek­tro­in­stal­la­ti­ons­ge­wer­be greifen.

Das Bun­des­ar­beits­ge­richt hat dies für das Elek­tro­hand­werk aus­drück­lich her­aus­ge­ar­bei­tet. Wer­den Mon­ta­ge- und Instal­la­ti­ons­tä­tig­kei­ten von Fach­leu­ten des Elek­tro­in­stal­la­ti­ons­ge­wer­bes beglei­tet und beauf­sich­tigt, kann ein Betrieb des Elek­tro­in­stal­la­ti­ons­ge­wer­bes vor­lie­gen (BAG, Urteil vom 27.04.2022 – 10 AZR 263/19). Es ist nicht erfor­der­lich, dass sämt­li­che Arbei­ten aus­schließ­lich von Elek­tro­in­stal­la­teu­ren aus­ge­führt wer­den. Ent­schei­dend ist die fach­li­che Prä­gung durch das Elek­tro­hand­werk.

Auch nach der Recht­spre­chung genügt es, wenn die erfor­der­li­chen Elek­tro­ar­bei­ten durch Fach­kräf­te des Elek­tro­hand­werks ange­lei­tet und über­wacht wer­den. In der Pra­xis ist daher beson­ders wich­tig, wel­che Qua­li­fi­ka­tio­nen im Betrieb vor­han­den sind: Elek­tro­meis­ter, Elek­tro­ni­ker, Gesel­len, Fach­hel­fer und geschul­te Monteure.

Warum PV-Betriebe nicht vorschnell der SOKA-Bau zugeordnet werden dürfen

Eine SOKA-Bau-Pflicht schei­det ins­be­son­de­re dann aus, wenn die elek­tro­tech­ni­schen Tätig­kei­ten den Betrieb prä­gen. Das gilt umso mehr, wenn neben der Dach­mon­ta­ge erheb­li­che Antei­le auf Elek­tro­in­stal­la­ti­on, Spei­cher­tech­nik, Wech­sel­rich­ter­an­schluss, Prü­fung und Inbe­trieb­nah­me entfallen.

Selbst wenn die Dach­mon­ta­ge arbeits­zeit­lich einen erheb­li­chen Anteil aus­macht, folgt dar­aus nicht auto­ma­tisch eine Bei­trags­pflicht. Ent­schei­dend ist, ob die Mon­ta­ge nur ein unselb­stän­di­ger Teil der elek­tro­tech­ni­schen Gesamt­leis­tung ist und ob die Arbei­ten durch Fach­kräf­te des Elek­tro­hand­werks ange­lei­tet oder über­wacht werden.

Bei PV-Betrie­ben spre­chen häu­fig fol­gen­de Punk­te gegen eine Bei­trags­pflicht zur SOKA-Bau:

  • Elek­tro­meis­ter oder Elek­tro­ge­sel­len im Betrieb,
  • Ein­tra­gung im Elek­tro­hand­werk,
  • Anschluss- und Prüf­ar­bei­ten an elek­tri­schen Anlagen,
  • Instal­la­ti­on von Wech­sel­rich­tern und Bat­te­rie­spei­chern,
  • Anmel­dung und Fer­tig­mel­dung beim Netz­be­trei­ber,
  • Inbe­trieb­nah­me und Mes­sung,
  • Über­wa­chung der Mon­ta­ge­ar­bei­ten durch Elek­tro­fach­kräf­te,
  • kei­ne eigen­stän­di­ge bau­ge­werb­li­che Ausrichtung.

Vorsicht bei Mischbetrieben mit Wärmepumpen

Beson­de­re Auf­merk­sam­keit ist erfor­der­lich, wenn ein PV-Betrieb zusätz­lich Wär­me­pum­pen instal­liert. Auch hier kommt es auf die kon­kre­te Tätig­keit an. Elek­tro­tech­ni­sche Anschluss­ar­bei­ten sind anders zu bewer­ten als Heizungs‑, Sani­tär- oder bau­na­he Mon­ta­geleis­tun­gen.

Wenn der Anteil der Wär­me­pum­pen­in­stal­la­ti­on wächst, soll­te die Struk­tur des Betriebs sorg­fäl­tig geprüft wer­den. In man­chen Fäl­len kann es sinn­voll sein, Tätig­keits­be­rei­che orga­ni­sa­to­risch oder gesell­schafts­recht­lich sau­ber zu tren­nen, um spä­te­re Strei­tig­kei­ten mit der SOKA-Bau zu vermeiden.

Wir prüfen die SOKA-Bau-Pflicht von PV- und Elektrofachbetrieben

Wir bera­ten und ver­tre­ten Pho­to­vol­ta­ik­be­trie­be, Elek­tro­in­stal­la­ti­ons­be­trie­be und tech­ni­sche Dienst­leis­ter in Ver­fah­ren gegen die SOKA-Bau. Dabei prü­fen wir nicht pau­schal, ob „auf dem Dach gear­bei­tet“ wird, son­dern ana­ly­sie­ren die tat­säch­li­che betrieb­li­che Tätig­keit.

Ent­schei­dend sind insbesondere:

  • Arbeits­zeit­an­tei­le,
  • Qua­li­fi­ka­ti­on der Mitarbeiter,
  • Lei­tung und Über­wa­chung durch Elektrofachkräfte,
  • Ver­hält­nis von Dach­mon­ta­ge und Elektroinstallation,
  • Ein­tra­gung in Hand­werks­rol­le und Innung,
  • Ver­trags­ge­stal­tung mit Auftraggebern,
  • Abgren­zung zu Bau‑, Dach­de­cker- und Montagebauarbeiten.

Wenn die SOKA-Bau Bei­trä­ge von Ihrem PV-Betrieb for­dert, soll­ten Sie früh­zei­tig prü­fen las­sen, ob Ihr Unter­neh­men tat­säch­lich dem Bau­ge­wer­be zuzu­ord­nen ist. Gera­de bei Pho­to­vol­ta­ik­be­trie­ben bestehen häu­fig gute Argu­men­te für eine Ein­ord­nung als Elektrofachbetrieb.