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SOKA-Bau bei Kabelverlegung: Kabelzug und Kabelmontage ohne Anschlussarbeiten
Sie haben Post von der SOKA-Bau erhalten? Ihr Unternehmen zieht Kabel ein, verlegt Leitungen oder montiert Kabelrinnen, während ein anderer Elektrofachbetrieb die Anschlüsse herstellt? Gerade bei solchen spezialisierten Nachunternehmen muss die Tätigkeit genau beschrieben werden. Denn „Kabelverlegung“ kann sehr unterschiedliche Arbeiten umfassen.
SOKA-Bau bei Kabelverlegung ohne Anschluss: Was muss geprüft werden?
Für Ihre Beratung unterscheiden wir insbesondere:
- Einziehen von Kabeln in vorhandene Rohre oder Kanäle;
- Verlegen von Strom- und Datenkabeln in Gebäuden;
- Montage von Kabelrinnen, Kabeltrassen und Halterungen;
- Verlegen von Leerrohren und Leitungen im Erdreich;
- eigene Erd‑, Durchbruch- oder Wiederherstellungsarbeiten;
- elektrische Anschluss‑, Mess- und Prüfarbeiten.
Beschreiben Sie uns auch, welche Leistungen Ihr Auftraggeber oder ein anderes Unternehmen übernimmt. Eine Rechnung mit dem pauschalen Begriff „Kabelmontage“ macht diese Arbeitsteilung häufig nicht erkennbar.
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Kabelleitungstiefbau und Elektroinstallation unterscheiden
Der Tarifvertrag über Sozialkassen im Baugewerbe (VTV) nennt Kabelleitungstiefbau als bauliche Tätigkeit und enthält gleichzeitig eine Ausnahme für das Elektroinstallationsgewerbe (§ 1 Abs. 2 Abschn. V Nr. 25 und Abschn. VII Nr. 12). Bei Verlegebetrieben müssen deshalb die Leitungswege und die eigene Leistung genau ermittelt werden. Fehlende eigene Erdarbeiten oder fehlende Anschlussarbeiten erlauben für sich genommen noch kein abschließendes Ergebnis.
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) beschreibt die Verlegung von Elektroleitungen als typische Tätigkeit des Elektroinstallationsgewerbes. Im entschiedenen Fall der Installation von Leckwarnsystemen bestand dennoch Beitragspflicht. Die Zuordnung einer einzelnen Arbeit zum Elektrobereich und die Ausnahme für den konkreten Betrieb sind also gesondert zu prüfen (BAG, 18.12.2019 – 10 AZR 424/18, Rn. 28, 31 und 49 ff.).
Kabelverleger als Nachunternehmer
Wenn Sie für einen Elektrofachbetrieb tätig werden, sollten Sie Aufträge und Leistungsverzeichnisse bereithalten. Wir prüfen, welche Aufgaben Ihr eigenes Unternehmen übernommen hat und wie die fachliche Anleitung organisiert ist. Die Tätigkeit des Auftraggebers ersetzt die Prüfung Ihres Betriebs nicht.
Wir prüfen Ihre SOKA-Forderung
Ob Kabelverlegung, Kabelzug, Datenverkabelung oder Kabeltrassenmontage: Schicken Sie uns das Schreiben der SOKA-Bau und eine kurze Beschreibung Ihrer Leistungen. Wir prüfen die Einordnung und unterstützen Sie bei der Darstellung der maßgeblichen betrieblichen Tatsachen.
Unsere Dienstleistungen auf einen Blick
- Prüfung der Beitragspflicht zur SOKA-Bau für Ihren Betrieb
- Prüfung von Beitrags- und Veranlagungsbescheiden der SOKA-Bau
- Prüfung, ob Beitragsänderungen für Vergangenheit und Zukunft möglich oder zulässig sind
- Verfahren gegen die SOKA-Bau: Beantwortung des „Fragebogens”, Widerspruch gegen Mahnbescheide sowie Klageverfahren
- Vertretung vor allen Arbeitsgerichten bis hin zum Bundesarbeitsgericht

