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Aufzugsdemontage und SOKA-Bau: Wann drohen Nachforderungen und wie können Unternehmen reagieren?

Vie­le Unter­neh­men, die Auf­zü­ge zurück­bau­en oder demon­tie­ren, gehen davon aus, dass sie mit der Auf­zugs­de­mon­ta­ge kei­ne für die SOKA-Bau rele­van­ten, klas­si­schen Bau­leis­tun­gen erbrin­gen. Die Über­ra­schung folgt häu­fig Jah­re spä­ter: Die SOKA-Bau for­dert Bei­trä­ge für meh­re­re Jah­re nach.

Die finan­zi­el­len Fol­gen kön­nen erheb­lich sein. Gera­de bei Betrie­ben mit meh­re­ren Mon­teu­ren ent­ste­hen schnell Nachfor­de­run­gen im fünf- oder sechs­stel­li­gen Bereich.

Warum die SOKA-Bau Aufzugsdemontage häufig als Bauleistung einstuft

Der Tarif­ver­trag über das Sozi­al­kas­sen­ver­fah­ren im Bau­ge­wer­be (VTV) erfasst nicht nur Neu­bau- und Roh­bau­ar­bei­ten. Bei­trags­pflich­tig kön­nen auch Abbruch‑, Rück­bau- und Demon­ta­ge­ar­bei­ten sein.

Bei der Demon­ta­ge von Auf­zugs­an­la­gen beschrän­ken sich die Arbei­ten regel­mä­ßig nicht auf das Lösen ein­zel­ner Bau­tei­le. Typi­scher­wei­se werden:

  • Auf­zugs­ka­bi­nen gesi­chert und zerlegt,
  • Gegen­ge­wich­te ausgebaut,
  • Füh­rungs­schie­nen demontiert,
  • Maschi­nen­räu­me zurückgebaut,
  • Schacht­an­la­gen gesichert,
  • Bau­tei­le mit­tels Ket­ten­zü­gen, Greif­zü­gen oder Hebe­tech­nik entfernt,
  • Schutz­maß­nah­men für Bewoh­ner und Gebäu­de eingerichtet.

Gera­de die­se Tätig­kei­ten wei­sen erheb­li­che Par­al­le­len zu klas­si­schen Abbruch- und Rück­bau­ar­bei­ten auf.

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Die Praxis: Drei Tage Demontage statt wenige Stunden Ausbau

Ein typi­scher Rück­bau eines Seil­auf­zugs in einem bewohn­ten Mehr­fa­mi­li­en­haus umfasst regelmäßig:

  • Siche­rungs­maß­nah­men,
  • Schutz­maß­nah­men für Bewohner,
  • Demon­ta­ge von Maschi­nen­raum und Antrieb,
  • Aus­bau der Schienenanlagen,
  • Aus­bau von Kabi­ne und Gegengewicht,
  • Schacht­ab­si­che­run­gen,
  • Abtrans­port und Entsorgung.

Der eigent­li­che Aus­bau ein­zel­ner Kom­po­nen­ten macht dabei häu­fig nur einen Teil der Gesamt­leis­tung aus. Ein erheb­li­cher Anteil ent­fällt auf Siche­rung, Schutz, Rück­bau und Demon­ta­ge der Gesamt­an­la­ge.

Genau die­se Tätig­kei­ten sind für die recht­li­che Ein­ord­nung entscheidend.

Warum die Tätigkeit häufig als Abbruch- oder Rückbauarbeit eingeordnet wird

Der Aus­bil­dungs­rah­men­plan für Bau­werks­me­cha­ni­ker für Abbruch und Beton­trenn­tech­nik nennt unter anderem:

  • Siche­rung und Aus­bau von Bauteilen,
  • Durch­füh­rung von Schutzmaßnahmen,
  • Ein­satz hand­ge­führ­ter Maschinen,
  • Demon­ta­ge tech­ni­scher Anlagen,
  • Schutz angren­zen­der Bauteile,
  • Durch­füh­rung von Abbrucharbeiten.

Vie­le die­ser Tätig­kei­ten fin­den sich nahe­zu iden­tisch bei der Demon­ta­ge von Auf­zugs­an­la­gen wie­der. Des­halb ver­tre­ten SOKA-Bau und Arbeits­ge­rich­te häu­fig die Auf­fas­sung, dass der­ar­ti­ge Arbei­ten als Abbruch- oder Rück­bau­tä­tig­kei­ten dem betrieb­li­chen Gel­tungs­be­reich des VTV zuzu­ord­nen sind.

Warum die BG-Zugehörigkeit meist nicht hilft

Vie­le Unter­neh­men ver­wei­sen dar­auf, dass sie nicht bei der BG BAU ver­si­chert sind.

Das ist ver­ständ­lich, recht­lich jedoch häu­fig uner­heb­lich.

Die Zustän­dig­keit einer Berufs­ge­nos­sen­schaft ent­schei­det nicht über die Bei­trags­pflicht zur SOKA-Bau. Bei­de Sys­te­me ver­fol­gen unter­schied­li­che Zwe­cke und ver­wen­den unter­schied­li­che Abgren­zungs­kri­te­ri­en.

Auch Betrie­be der BG Ver­kehr, BG ETEM oder ande­rer Berufs­ge­nos­sen­schaf­ten kön­nen des­halb der SOKA-Bau unterfallen.

Gibt es Ausnahmen?

In bestimm­ten Fäl­len kön­nen Aus­nah­me­re­ge­lun­gen grei­fen. Eine beson­de­re Bedeu­tung haben dabei die tarif­li­chen Aus­nah­men für Unter­neh­men, die Mit­glied bestimm­ter Fach­ver­bän­de sind.

Für Abbruch­un­ter­neh­men kann ins­be­son­de­re die Mit­glied­schaft im Deut­schen Abbruch­ver­band oder in regio­na­len Abbruch­ver­bän­den rele­vant sein. Unter den Vor­aus­set­zun­gen der jewei­li­gen All­ge­mein­ver­bind­li­ch­er­klä­rung kann dies dazu füh­ren, dass kei­ne SOKA-Bau-Bei­trags­pflicht besteht.

Ent­schei­dend sind jedoch stets die kon­kre­ten Tätig­kei­ten, die Ver­bands­zu­ge­hö­rig­keit und die tat­säch­li­che Betriebs­struk­tur.

Nachforderungen vermeiden – Betriebsstruktur rechtzeitig prüfen

Vie­le Unter­neh­men beschäf­ti­gen sich erst mit der SOKA-Bau, wenn bereits eine Prü­fung läuft oder Bei­trags­be­schei­de vor­lie­gen. Dann ist die Gestal­tungs­frei­heit häu­fig deut­lich ein­ge­schränkt.

Sinn­vol­ler ist eine früh­zei­ti­ge Ana­ly­se:

  • Wel­che Tätig­kei­ten wer­den tat­säch­lich ausgeführt?
  • Wel­che Arbeits­zei­ten ent­fal­len auf Rückbauarbeiten?
  • Besteht eine Ver­bands­mit­glied­schaft?
  • Grei­fen tarif­li­che Aus­nah­men?
  • Wie hoch ist das Nach­for­de­rungs­ri­si­ko?

Je frü­her die­se Fra­gen geklärt wer­den, des­to bes­ser las­sen sich spä­te­re Belas­tun­gen ver­mei­den.

Wir vertreten Unternehmen bei SOKA-Bau-Verfahren im Bereich Rückbau und Demontage

Wir bera­ten Unter­neh­men bun­des­weit zu SOKA-Bau-Nach­for­de­run­gen, Betriebs­prü­fun­gen und tarif­li­chen Aus­nah­men.

Beson­de­re Erfah­rung besteht bei:

  • Auf­zugs­de­mon­ta­ge,
  • Indus­trie­an­la­gen­rück­bau,
  • tech­ni­schen Demontagearbeiten,
  • Abbruch- und Rückbauunternehmen,
  • Misch­be­trie­ben mit Mon­ta­ge- und Demontagetätigkeiten.

Wenn Ihr Unter­neh­men Post von der SOKA-Bau erhal­ten hat oder Sie die Bei­trags­pflicht vor­sorg­lich prü­fen möch­ten, unter­stüt­zen wir Sie bei der recht­li­chen Bewer­tung und der Ent­wick­lung einer geeig­ne­ten Stra­te­gie.