SOKA-Bau Tarifverträge 2012 und 2013 nicht allgemeinverbindlich

Nach­dem das BAG bereits am 21.09.2016 die SOKA-VTV für die Jah­re 2008–2011 und 2014 für nicht all­ge­mein­ver­bind­lich erklärt hat­te, (10 ABR 48/15 und 10 ABR 33/15) wur­de nun auch über die VTVs der Jah­re 2012 und 2013 entschieden.

Unwirksamkeit der AVE des VTV von 2012

Das BAG hat die All­ge­mein­ver­bind­li­ch­er­klä­rung (AVE) des VTV von 2012 eben­falls für unwirk­sam erklärt. (10 ABR 43/15) Zwar hat­te sich sei­ner­zeit der zustän­di­ge Staats­se­kre­tär mit der AVE befasst, jedoch war die nach dama­li­gem Rechts­stand erfor­der­li­che 50%-Quote nicht erreicht. Es gebe kei­ne trag­fä­hi­ge Grund­la­ge für die Annah­me , dass zum Zeit­punkt des Erlas­ses der All­ge­mein­ver­bind­li­ch­er­klä­rung für den VTV von 2012 min­des­tens 50 % der unter den Gel­tungs­be­reich des Tarif­ver­tra­ges fal­len­den Arbeit­neh­mer bei tarif­ge­bun­de­nen Arbeit­ge­bern beschäf­tigt waren.

Unwirksamkeit der AVE des VTV von 2013

Wei­ter­hin hat das BAG die AVE des VTV von 2013 für unwirk­sam erklärt. (10 ABR 34/15) In die­sem Fall hat­te sich weder der zustän­di­ge Staats­se­kre­tär noch die Minis­te­rin für Arbeit und Sozia­les mit der AVE befasst. Außer­dem war auch hier die erfor­der­li­che 50%-Quote nicht erreicht.

Wirksamkeit der AVE des VTV von 2006

Im fal­le der AVE des VTV von 2006 (10 ABR 52/15) wur­den die Rechts­be­schwer­den zurück­ge­nom­men und das Rechts­be­schwer­de­ver­fah­ren vor dem BAG wur­de ein­ge­stellt. Somit wird das Urteil des LAG Ber­lin rechts­kräf­tig, wel­ches die AVE des VTV von 2006 für wirk­sam erklärt (04.08.2015 – 7 BVL 5007/14).

Reaktion des Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Zusam­men­fas­send hat das BAG also alle All­ge­mein­ver­bind­li­ch­er­klä­run­gen der jewei­li­gen VTV im Zeit­raum 2008–2014 für unwirk­sam erklärt. Über die mög­li­chen Rechts­fol­gen hat­ten wir bereits auf unse­rer Home­page berich­tet. Das Bun­des­mi­nis­te­ri­um für Arbeit und Sozia­les hat als Reak­ti­on auf die Beschlüs­se des BAG das Sozi­al­kas­sen­ver­fah­ren­si­che­rungs­ge­setz (Soka­S­iG) initi­iert, wel­ches am 26.01.2017 im Bun­des­tag ver­ab­schie­det wur­de, um die SOKA-Bau vor mög­li­chen Rück­zah­lungs­an­sprü­chen zu schüt­zen. Einen Arti­kel über den aktu­el­len Stand Soka­S­iG fin­den Sie hier.