SOKA-Bau Tarifverträge 2012 und 2013 nicht allgemeinverbindlich
Nachdem das BAG bereits am 21.09.2016 die SOKA-VTV für die Jahre 2008–2011 und 2014 für nicht allgemeinverbindlich erklärt hatte, (10 ABR 48/15 und 10 ABR 33/15) wurde nun auch über die VTVs der Jahre 2012 und 2013 entschieden.
Unwirksamkeit der AVE des VTV von 2012
Das BAG hat die Allgemeinverbindlicherklärung (AVE) des VTV von 2012 ebenfalls für unwirksam erklärt. (10 ABR 43/15) Zwar hatte sich seinerzeit der zuständige Staatssekretär mit der AVE befasst, jedoch war die nach damaligem Rechtsstand erforderliche 50%-Quote nicht erreicht. Es gebe keine tragfähige Grundlage für die Annahme , dass zum Zeitpunkt des Erlasses der Allgemeinverbindlicherklärung für den VTV von 2012 mindestens 50 % der unter den Geltungsbereich des Tarifvertrages fallenden Arbeitnehmer bei tarifgebundenen Arbeitgebern beschäftigt waren.
Unwirksamkeit der AVE des VTV von 2013
Weiterhin hat das BAG die AVE des VTV von 2013 für unwirksam erklärt. (10 ABR 34/15) In diesem Fall hatte sich weder der zuständige Staatssekretär noch die Ministerin für Arbeit und Soziales mit der AVE befasst. Außerdem war auch hier die erforderliche 50%-Quote nicht erreicht.
Wirksamkeit der AVE des VTV von 2006
Im falle der AVE des VTV von 2006 (10 ABR 52/15) wurden die Rechtsbeschwerden zurückgenommen und das Rechtsbeschwerdeverfahren vor dem BAG wurde eingestellt. Somit wird das Urteil des LAG Berlin rechtskräftig, welches die AVE des VTV von 2006 für wirksam erklärt (04.08.2015 – 7 BVL 5007/14).
Reaktion des Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Zusammenfassend hat das BAG also alle Allgemeinverbindlicherklärungen der jeweiligen VTV im Zeitraum 2008–2014 für unwirksam erklärt. Über die möglichen Rechtsfolgen hatten wir bereits auf unserer Homepage berichtet. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat als Reaktion auf die Beschlüsse des BAG das Sozialkassenverfahrensicherungsgesetz (SokaSiG) initiiert, welches am 26.01.2017 im Bundestag verabschiedet wurde, um die SOKA-Bau vor möglichen Rückzahlungsansprüchen zu schützen. Einen Artikel über den aktuellen Stand SokaSiG finden Sie hier.