Rettung für die SOKA? Gesetz zur Sicherung der Sozialkassenverfahren im Baugewerbe beabsichtigt
Rechtsstaatlich bedenklich
Die Bundesregierung beabsichtigt offenbar eine Rettung der Allgemeinverbindlichkeit der SOKA-Tarifverträge. Sie hat am 18.11.2016 eine „ Formulierungshilfe der Bundesregierung für ein aus der Mitte des Deutschen Bundestages einzubringendes Gesetz zur Sicherung der Sozialkassenverfahren im Baugewerbe (Sozialkassenverfahrenssicherungsgesetz-SokaSiG)” vorgelegt.
Vor dem Hintergrund der Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts vom 21. September 2016 hätte sonst, so die Begründung des Entwurfs, die Gefahr einer Zahlungsunfähigkeit für die SOKA wegen hoher Rückforderungen betroffener Firmen bestanden (vgl. hierzu unsere Übersicht).
Mit dem Gesetz wird rückwirkend bis zu der Allgemeinverbindlicherklärung aus dem Jahr 2006 die Geltung der SOKA-Tarifverträge für alle Arbeitgeber aus der Baubranche angeordnet, unabhängig von ihrer tatsächlich Tarifbindung.
Ein Verstoß gegen das Rückwirkungsverbot durch dieses Gesetz sieht jedenfalls die Bundesregierung nicht, denn durch die jahrzehntelange Geltung der Allgemeinverbindlichkeit der Sozialkassentarifverträge hätte auf Seiten der betroffenen Arbeitgeber kein Vertrauensschutz entstehen können.
Rechtsfolgen
Sollte dieses Gesetz in Kraft treten, wären Rückforderungsansprüche betroffener Unternehmen zunächst definitiv ausgeschlossen. Es könnte dann allenfalls darüber spekuliert werden, ob es sich bei dem Gesetz nicht doch um ein Gesetz mit sog. retroaktiver Rückwirkung handelt, was bedeutet, dass es sich unzulässig auf bereits in der Vergangenheit abgeschlossene Zeiträume bezieht. Diese Frage ist juristisch aber sehr schwierig zu beantworten. An dieser Stelle kann dem Gesetzesentwurf daher jedenfalls prophezeit werden, dass er nicht kurzfristig zu einer Rechtssicherheit beitragen wird, sondern dass betroffene Firmen trotz des Gesetzentwurfes aus verfassungsrechtlichen Aspekten versuchen werden, ihre bereits geleisteten Beiträge zurückzufordern bzw. Beiträge, die noch nicht bezahlt worden sind, auch nicht an die SOKA-BAU zu entrichten.