SokaSiG am 16. Mai 2017 in Kraft getreten
Nachdem der Bundestag bereits im Januar das Sozialkassenverfahrensicherungsgesetz (SokaSiG) verabschiedet hatte, ist es mit seiner Verkündung am 16.05.2017 in Kraft getreten. Zuvor hatte auch der Bundesrat seine Zustimmung zum SokaSiG bekundet.
Hintergrund
Das SokaSiG wurde auf Initiative der Bundesregierung (mehr dazu hier) in den Bundestag eingebracht als Reaktion auf die überraschenden und weitreichenden Urteile des BAG zu den Allgemeinverbindlicherklärungen der Soka VTVs (mehr zu den Urteilen des BAG hier).
Ziel war es, die Zahlungsfähigkeit der Soka zu gewährleisten und somit das Sozialkassensystem des Baugewerbes aufrecht zu erhalten. Das Gesetz ging ohne politische Einsprüche in beachtlicher Geschwindigkeit durch sämtliche Instanzen und wurde schließlich mit großer Mehrheit vom Bundestag verabschiedet.
Kritik
Das Gesetz ist von Juristen kritisiert worden, nicht zuletzt wegen seines rückwirkenden Charakters. Denn beim SokaSiG handelt es sich um ein Gesetz mit sog. retroaktiver Rückwirkung, was bedeutet, dass es sich unzulässig auf bereits in der Vergangenheit abgeschlossene Zeiträume bezieht. Diese Frage ist juristisch aber sehr schwierig zu beantworten. Im Streitfall könnte dies nur das Bundesverfassungsgericht entscheiden.
Rechtsfolgen
- Die Tarifverträge von 2006–2014, deren Allgemeinverbindlichkeit das BAG für unwirksam erklärt hat, sind nun per Gesetz (anstatt per AVE) rückwirkend verbindlich. Sie gelten nun auch wieder für nicht tarifgebundene Arbeitgeber.
- Mögliche Rückzahlungsansprüche der nicht tarifgebundenen Arbeitgeber sind somit vom Tisch. Durch die Urteile des BAG war der Rechtsgrund für die Beitragsleistungen von nicht tarifgebundenen Arbeitgebern an die SOKA entfallen. Jetzt gibt es wieder einen Rechtsgrund: Das SokaSiG.
- Offene Forderungen, welche die SOKA rückwirkend für die betroffenen Beitragszeiträume einfordert, sind wieder begründet.
- Somit ist auch die angeblich drohende Insolvenz der SOKA abgewendet. Die Bautarifvertragsparteien hatten davor gewarnt, dass mögliche Rückzahlungsansprüche gegen die SOKA deren Insolvenz bedeuten würde. Somit wären nicht nur Arbeitsplätze gefährdet gewesen, sondern auch Leistungen an Arbeitnehmer, Rentner und Auszubildende der Baubranche.