Urlaubsvergütung
Die Urlaubsvergütung setzt sich zusammen aus dem Urlaubsentgelt und dem zusätzlichen Urlaubsgeld (= 25 % des Urlaubsentgelts). Sie beträgt in den alten und neuen Bundesländern 14,25 % und bei Schwerbehinderten 16, 63 % des bis zum Urlaubsbeginn verdienten Bruttolohns (§ 8 Nr. 4 BRTV).
Mindesturlaubsvergütung
Für bestimmte Arbeitsausfälle ohne Lohnanspruch besteht ein Anspruch auf Mindesturlaubsvergütung (§ 8 Nr. 5 BRTV). Diese sind:
- Unverschuldete Arbeitsunfähigkeit infolge von Krankheit, für die kein Lohnanspruch bestand;
- Ausfallstunden im Zeitraum vom 1. Dezember bis 31. März, mit Bezug von Saison-Kurzarbeitergeld ab der 91. Ausfallstunde.
Pro Stunde des Arbeitsausfalls beträgt die Mindesturlaubsvergütung 14,25% des zuletzt gemeldeten Bruttolohns pro lohnzahlungspflichtige Stunde (ausgezahlter Stundenlohn). Sobald der Arbeitgeber den Arbeitsausfall meldet, entsteht die Mindesturlaubsvergütung im laufenden Monat und wird von der SOKA auf dem Arbeitnehmerkonto gutgeschrieben.