Höherer tariflicher Mindestlohn im Baugewerbe
Ab dem 1.1.2016 gibt es bundesweit Neuerungen im Baugewerbe.
Zum einen gilt ein höherer tariflicher Mindestlohn.
Der Mindestlohn gilt für alle im Geltungsbereich des TV Mindestlohn liegenden Baubetriebe und auch für Überstunden.
So erhalten
- ungelernte Bauarbeiter (Lohngruppe 1):
- 11,25 € im Westen
- 11,05 € im Osten
- 11,25 € in Berlin
Facharbeiter (Lohngruppe 2):
- 14,45 € im Westen
- 14,30 € in Berlin
Die Lohngruppe 2 ist in den neuen Bundesländern keine Mindestlohngruppe. Seit dem 1.9.2009 ergibt sich der Lohn dieser Lohngruppe aus dem nicht allgemeinverbindlichen Tarifvertrag zur Regelung der Löhne und Ausbildungsvergütungen im Baugewerbe.
Der Gesamttariflohn setzt sich aus dem Tarifstundenlohn und dem Bauzuschlag zusammen. Dabei beträgt der Bauzuschlag 5,9 % des Tarifstundenlohns.
Des Weiteren erhalten alle Beschäftigten im Dachdeckerhandwerk ab Januar 2016 einen Mindestlohn von 12,05 € pro Stunde.
Außerdem wird die bestehende Rentenbeihilfe im Baugewerbe schrittweise durch die Tarifrente Bau abgelöst.
Lesen Sie dazu: https://www.soka-rechtsanwalt.de/ab-dem-01–01-2016-gilt-der-neue-tarifvertrag-ueber-eine-zusaetzliche-altersversorgung-im-baugewerbe-tza-bau-und-mit-ihm-auch-neue-beitraege/