SOKA erstattet Beiträge zum Berufsbildungsverfahren zurück!
Nach der überraschenden Entscheidung des BAG (Urteil v. 1.8.2017 – 9 AZB 45/17), dass für Verfahren über den Mindestbeitrag zum Berufsbildungsverfahren gemäß §17 VTV allein die Zivilgerichte zuständig sind (wir berichteten hier), reagiert die SOKA Bau jetzt mit unerwarteten Maßnahmen:
- Der Einzug des Mindestbeitrags gemäß § 17 VTV wird gestoppt.
- Betriebe ohne Beschäftigte bekommen alle Mindesbeiträge zurückgezahlt.
- Unternehmen, die zwar Arbeitnehmer beschäftigen aber lediglich zur Beitragsleistung unterhalb des Mindestbeitrags verpflichtet gewesen wären, wird die Differenz zum Mindestbeitrag erstattet.
Somit hat sich der Mindestbeitrag zum Berufsbildungsverfahren, der für viele sogenannte Ein-Mann-Betriebe zum finanziellen Desaster geführt hätte, nach wenigen Monaten von selbst erledigt.
Sollten Sie Unterstützung bei der Durchsetzung Ihrer Rückerstattungsansprüche gegen die SOKA benötigen, wenden Sie sich jederzeit telefonisch oder per Mail an uns! Kontakt