SOKA erstattet Beiträge zum Berufsbildungsverfahren zurück!

Nach der über­ra­schen­den Ent­schei­dung des BAG (Urteil v. 1.8.2017 – 9 AZB 45/17), dass für Ver­fah­ren über den Min­dest­bei­trag zum Berufs­bil­dungs­ver­fah­ren gemäß §17 VTV allein die Zivil­ge­rich­te zustän­dig sind (wir berich­te­ten hier), reagiert die SOKA Bau jetzt mit uner­war­te­ten Maßnahmen:

  • Der Ein­zug des Min­dest­bei­trags gemäß § 17 VTV wird gestoppt.
  • Betrie­be ohne Beschäf­tig­te bekom­men alle Min­des­bei­trä­ge zurückgezahlt.
  • Unter­neh­men, die zwar Arbeit­neh­mer beschäf­ti­gen aber ledig­lich zur Bei­trags­leis­tung unter­halb des Min­dest­bei­trags ver­pflich­tet gewe­sen wären, wird die Dif­fe­renz zum Min­dest­bei­trag erstattet.

Somit hat sich der Min­dest­bei­trag zum Berufs­bil­dungs­ver­fah­ren, der für vie­le soge­nann­te Ein-Mann-Betrie­be zum finan­zi­el­len Desas­ter geführt hät­te, nach weni­gen Mona­ten von selbst erledigt.

Soll­ten Sie Unter­stüt­zung bei der Durch­set­zung Ihrer Rück­erstat­tungs­an­sprü­che gegen die SOKA benö­ti­gen, wen­den Sie sich jeder­zeit tele­fo­nisch oder per Mail an uns! Kon­takt