Schnell-Check: Ist mein Betrieb SOKA-Bau-beitragspflichtig?

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Beitragspflicht SOKA-Bau

Durch die kom­pli­zier­te Sys­te­ma­tik des Tarif­ver­trags kön­nen betrof­fe­ne Unter­neh­men, ins­be­son­de­re Misch­be­trie­be,  nur schwer ermit­teln, ob die dem Anwen­dungs­be­reich des Tarif­ver­trags unter­fal­len oder ob Aus­nah­men (oder wie­der­um Aus­nah­men von den Aus­nah­men) grei­fen. Erschwe­rend hin­zu tritt die Tat­sa­che, dass vie­le vom Tarif­ver­trag offen gelas­se­ne Grau­zo­nen durch einen für den Lai­en schwer zu über­bli­cken­de Recht­spre­chung ent­schie­den wor­den sind. Ob Ihr Betrieb bei­trags­pflich­tig ist, kommt daher stark auf die Umstän­de des Ein­zel­falls an.

Die fol­gen­de Über­sicht dient ledig­lich der gro­ben Ermitt­lung, ob Ihr Betrieb mög­li­cher­wei­se bei­trags­pflich­ti­ge bau­ge­werb­li­che Tätig­kei­ten erbringt. Kom­men sie zu dem Ergeb­nis, dass eine Bei­trags­pflicht besteht, soll­ten Sie sich umge­hend anwalt­lich bera­ten lassen.

Über­sicht: Anwend­bar­keit des VTV und Bestehen einer Bei­trags­pflicht zur SOKA-Bau

Zum The­ma sie­he auch die fol­gen­den Links:

SOKA-Mit­glieds­bei­trä­ge für Neben- und Hilfstätigkeiten

Pflicht­mit­glied­schaft: Wann besteht eine Beitragspflicht?