Schnell-Check: Ist mein Betrieb SOKA-Bau-beitragspflichtig?
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Beitragspflicht SOKA-Bau
Durch die komplizierte Systematik des Tarifvertrags können betroffene Unternehmen, insbesondere Mischbetriebe, nur schwer ermitteln, ob die dem Anwendungsbereich des Tarifvertrags unterfallen oder ob Ausnahmen (oder wiederum Ausnahmen von den Ausnahmen) greifen. Erschwerend hinzu tritt die Tatsache, dass viele vom Tarifvertrag offen gelassene Grauzonen durch einen für den Laien schwer zu überblickende Rechtsprechung entschieden worden sind. Ob Ihr Betrieb beitragspflichtig ist, kommt daher stark auf die Umstände des Einzelfalls an.
Die folgende Übersicht dient lediglich der groben Ermittlung, ob Ihr Betrieb möglicherweise beitragspflichtige baugewerbliche Tätigkeiten erbringt. Kommen sie zu dem Ergebnis, dass eine Beitragspflicht besteht, sollten Sie sich umgehend anwaltlich beraten lassen.
Übersicht: Anwendbarkeit des VTV und Bestehen einer Beitragspflicht zur SOKA-Bau
Zum Thema siehe auch die folgenden Links:
SOKA-Mitgliedsbeiträge für Neben- und Hilfstätigkeiten
Pflichtmitgliedschaft: Wann besteht eine Beitragspflicht?