Rechtsanwältin Anika Nadler
Die Tätigkeitsschwerpunkte von Anika Nadler bilden das Arbeits- und Sozialversicherungsrecht.
Im Arbeitsrecht liegt der Fokus auf Fallgestaltungen gegen die SOKA-Bau, in der Arbeitnehmerüberlassung und bei der Gestaltung von Dienst- und Werkverträgen. Hierzu berät sie Unternehmen jeder Größe bundesweit. Ferner berät Anika Nadler global tätige Unternehmen im Zusammenhang mit internationalen Personaltransfers und bei geplanten Ansiedlungen in Deutschland.
In der Sozialversicherung befasst sie sich mit Beitragsfragen zu Berufsgenossenschaften und der Versicherungspflicht Scheinselbstständiger.
Der Branchenfokus von Anika Nadler liegt in den Bereichen Bau (SOKA), Personaldienstleistungen, IT und Media. Sie ist zudem bundesweit als Referentin in den Bereichen Arbeitsrecht und Arbeitnehmerüberlassung aktiv.
Sie berät ihre Mandanten auch auf Englisch, Französisch und Italienisch.
Sie ist Autorin folgender Veröffentlichungen:
- „Keine Altersdiskriminierung durch Befristungen“, Arbeit und Arbeitsrecht 2018, S. 436
- „Rechtsfragen des § 8 Abs. 2 S. 3 Halbsatz 2 Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntgG) gegen die SOKA-Bau“, FA Arbeitsrecht, 2018, S. 110 ff.
- „Einstweiliger Rechtsschutz gegen die Versagung der Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung“, Neue Zeitschrift für Sozialrecht 2018, S. 336
Telefon: +49 (0)30 27 89 00 – 20
E‑Mail: nadler@hk2.eu