Haftung

Im Rah­men des Bei­trags­ein­zu­ges der Sozi­al­kas­sen kommt es sehr schnell zu haf­tungs­recht­li­chen Fra­ge­stel­lun­gen. Denn wenn eine Nach­haf­tung gegen­über der SOKA-Bau besteht, stel­len sich diver­se Folgefragen:

  • Wie hoch sind mög­li­che Nach­for­de­run­gen und wel­che Auf­rech­nungs­mög­lich­kei­ten bestehen, zum Bei­spiel durch bereits gezahl­tes Urlaubs­ent­gelt an Arbeitnehmer?
  • Wer haf­tet neben dem Unter­neh­men selbst für die Nach­for­de­run­gen, zum Bei­spiel der Inha­ber, Geschäfts­füh­rer oder auch Betriebsleiter?
  • Wem gegen­über wird gehaf­tet? Meis­tens kommt es nicht nur zu einer Gel­tend­ma­chung von For­de­run­gen durch die SOKA-Bau, son­dern es kön­nen eine Rei­he wei­te­rer „Gläu­bi­ger“ hin­zu­kom­men, z.B.:
    • Buß­geld­ver­fah­ren des Zolls wegen der Unter­schrei­tung von Baumin­dest­löh­nen (das ist in aller Regel eine Fol­ge des Umstan­des, dass Betrie­be davon aus­ge­hen, dass sie im Rechts­sin­ne kein Bau­be­trieb sind)
    • For­de­run­gen der DRV Bund wegen der Nicht­zah­lung von SV-Bei­trä­gen auf „Atom­löh­ne“, also die höhe­ren Bau­löh­ne, die nicht bezahlt wurden
    • Bei­trags­for­de­run­gen der SOKA-Bau nicht nur auf die gezahl­ten Löh­ne, son­dern auch auf die Löh­ne der EG II des BRTV Bau („Fach­hel­fer“)
    • Straf­ver­fah­ren wegen des Vor­ent­hal­tens von Sozi­al­ver­si­che­rungs­bei­trä­gen (§ 266 a StGB)
    • For­de­run­gen aus dem Arbeit­neh­mer­ent­sen­de­ge­setz (AEntG) als Nach­haf­tung für Sub­un­ter­neh­mer, die ihren Bei­trags­ver­pflich­tun­gen nicht nach­ge­kom­men sind. Die­se Kon­stel­la­ti­on stellt sich vor allem rela­tiv häu­fig mit aus­län­di­schen Sub­un­ter­neh­mern, die ihre Bei­trä­ge nicht abge­führt haben und für die der in Deutsch­land ansäs­si­ge Auf­trag­ge­ber grund­sätz­lich haftet.

Unsere Dienstleistungen auf einen Blick

  • Vollständige Analyse und Begutachtung drohender Haftungsszenarien
  • Entwicklung einer Abwehrstrategie
  • Durchführung von Verhandlungen mit der DRV Bund, der SOKA-Bau und ggf. mit einzelnen Arbeitnehmern
  • Sofern erforderlich Vermittlung von Kontakten zu Partnerkanzleien, die mit dem Thema in strafrechtlicher Hinsicht einschlägig und häufig befasst sind