SOKA Rechtsanwalt

Ihre Rechtsberater zur SOKA Bau

Handelsblatt Auszeichnung Beste Anwälte 2021

AMETHYST - Ihre Rechtsanwälte gegen die SOKA-Bau

AMETHYST Rechtsanwälte berät und betreut Unternehmen bei allen Auseinandersetzungen um die SOKA Bau-Pflicht, die die Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft (ULAK) und die Zusatzversorgungskasse des Baugewerbes AG (ZVK) vereint. Unsere Anwälte beraten und vertreten Sie in Mahnverfahren und Klageverfahren vor den Arbeitsgerichten, Landesarbeitsgerichten und vor dem Bundesarbeitsgericht (BAG).

Unsere Leistungen im Überblick

  • Wir vertreten Sie bei Mahnbescheiden und Klagen gegen die SOKA-Bau.
  • Wir beraten ausländische Unternehmen, die Bauleistungen in Deutschland erbringen und damit der Beitragspflicht zur SOKA-Bau unterfallen können. 
  • Wir helfen mit unserer Expertise bei Beitragsforderungen gegen Unternehmen der Arbeitnehmerüberlassung.
  • Wir unterstützen und vertreten Sie bei Haftungsfragen in Folge von Beitragsstreitigkeiten.
  • Wir erstellen Gutachten für Konzerne und Unternehmen zur Frage, ob bestimmte baunahe Leistungen eine Beitragspflicht auslösen könnten. 

 

Mahnbescheid und Klage

Das Arbeitsgericht Berlin ist neben dem Arbeitsgericht Wiesbaden allein zuständig für Klagen für und gegen die SOKA. Unsere Anwälte sind in den Kammern dieser Gerichte ständig präsent und kennen auch regionale Unterschiede in der Rechtsprechung.

Darüber hinaus liegt ein wesentlicher Teil der Tätigkeit unserer Kanzlei in der Entwicklung von Unternehmensstrategien und -ausrichtung und in der Vorfeldprüfung einer möglichen Mitgliedschaft. Wir beraten als Anwälte auch zu allen Beitragsfragen und Haftungsfragen rund um die SOKA-Bau und erstellen entsprechende Rechtsgutachten.

Informationen zur Mitgliedschaft

Sie suchen Informationen rund um die (Pflicht-) Mitgliedschaft in der Soka Bau? Hier finden Sie alles Wissenswerte.

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Beratung

Sie sind unsicher, ob Ihr Unternehmen beitragspflichtig zur SOKA-Bau ist und benötigen die fundierte Einschätzung eines Anwalts? Hier finden Sie weitere Infos.

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Mahnbescheid/ Klagen

Die Sozialkasse hat bereits einen Mahnbescheid gegen Sie beantragt oder sogar schon ihre Klage begründet? Unsere Anwälte vertreten Sie professionell und engagiert.

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Blog

Wir berichten regelmäßig über das aktuelle Geschehen rund um die SOKA-Bau, u.a. mit Neuigkeiten über aktuelle Urteile und Tarifänderungen.

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SOKA-Check

Für eine erste Einschätzung, ob Ihr Unternehmen beitragspflichtig zur SOKA-Bau ist, wählen Sie unseren kostenfreien SOKA Online-Check.

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Best Practice

Sehen Sie, welche Projekte wir in der Vergangenheit betreut, welche Prozesse geführt und welche Gutachten wir erstellt haben.

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Änderungstarifvertrag vom 10. November 2022 zum VTV-Bau 2019

Der Änderungstarifvertrag zum VTV 2019 vom 10. November 2022 enthält einige Neuerungen im Vergleich zur Ursprungsfassung aus dem Jahr 2018. Eine Allgemeinverbindlicherklärung dieses jüngsten Änderungstarifvertrages über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe (VTV) liegt noch nicht vor.

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LAG Hessen weist Klage der SOKA-Bau über 2,7 Millionen € ab

Stuft die SOKA-Bau eine betriebliche Tätigkeit eines Unternehmens als baugewerblich ein, kann es zu ganz erheblichen Nachzahlungsforderungen der Sozialkasse für die entsprechend fälligen Beiträge kommen. Da sich die Forderungen regelmäßig auch auf zurückliegende Jahre beziehen, können die auf einen Schlag durch eine Klage der SOKA-Bau geforderten Beträge durchaus existenzbedrohend sein. Ein anschauliches Beispiel für derlei Nachzahlungsforderungen liefert ein Fall unserer Kanzlei, den das Hessische Landesarbeitsgericht (LAG) rechtskräftig entschieden hat.

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